Die Abgeltungssteuer gilt seit 2009 allein für Kapitaleinkommen. Sie muss beispielsweise auf Zinsen auf Sparbüchern, Dividenden und Gewinnen aus Aktienverkäufen bezahlt werden. Die Abgeltungssteuer wird von den Banken erhoben und anonym an die Finanzbehörden weitergeleitet. Die Sparer und Anleger müssen die Erträge dann nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Die Steuerschuld ist abgegolten.

Die großen Industrie- und Schwellenländer haben sich auf den automatischen Informationsaustausch von Bankdaten verständigt. Von 2017 an informieren sich die Staaten gegenseitig über Konten und Depots ausländischer Sparer. Deutschland wird für die Jahre ab 2016 automatisch Informationen über ausländische Konten von deutschen Steuerzahlern erhalten.