Die Reform der Grundsteuer steht an. Sowohl Leinfelden-Echterdingen als auch Filderstadt wollen mit veränderten Hebesätzen reagieren. Wer muss mit höheren Steuern rechnen? Und für wen könnte es sogar günstiger werden?

Für die Städte und Kommunen ist sie eine wichtige Einnahmequelle. Die Grundsteuer macht rund zehn Prozent der Steuereinnahmen in Leinfelden-Echterdingen aus, wie Sprecher Thomas Krämer mitteilt. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer allerdings überarbeitet werden, weil gleichartige Grundstücke bisher unterschiedlich behandelt wurden. Das darf nicht sein, meinen die Karlsruher Richter. Spätestens ab 2025 soll eine neue Regelung greifen.

 

Unterm Strich soll nicht mehr Geld in die Stadtkassen gespült werden. „Nach allgemeinem Verständnis soll die Reform aufkommensneutral gestaltet werden“, so Krämer. Damit die Aufkommensneutralität gewährt werden kann, müssen die Hebesätze angepasst werden. Allerdings würden die Steuermessbetragsdaten erst im Jahr 2024 vollständig zur Verfügung stehen, wie der Filderstädter Kämmerer Georg Braunmüller erklärt. „Erst dann kann der jeweilige Hebesatz ermittelt werden“, meint er.

Deshalb liegt eine steuerliche Ungleichbehandlung vor

Bisher beruht die Bemessung auf teils jahrzehntealten Grundstückswerten, sogenannten Einheitswerten. In Westdeutschland stammen diese Werte aus dem Jahr 1964. Die Einheitswerte werden mit der Steuermesszahl und anschließend mit dem Hebesatz multipliziert. Die Steuermesszahl ist bundeseinheitlich geregelt. Der Hebesatz wird von den Kommunen bestimmt.

Nun haben sich die Grundstückswerte seit dem Jahr 1964 sehr unterschiedlich entwickelt. Dies führt zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung, die gemäß Bundesverfassungsgericht nicht mehr länger aufrechterhalten werden kann. Die Einheitsbewertung hat sich vom tatsächlichen Wert der Immobilie abgekoppelt. In der Folge kann es sein, dass für vergleichbare Immobilien in benachbarter Lage unterschiedliche Grundsteuerzahlungen fällig werden.

Für diese Immobilien und Grundstücke könnte die Steuer steigen

Grundsätzlich geht der Filderstädter Kämmerer Braunmüller davon aus, dass Einfamilienhäuser ab dem Jahr 2025 höher besteuert werden. Für Mehrfamilienhäuser könnte die Grundsteuer etwa gleichbleiben. Für Gewerbegrundstücke könnte es günstiger werden. Leinfelden-Echterdingens Sprecher Krämer teilt ferner mit, dass es auch für Eigentumswohnungen zukünftig teurer werden könnte.

Auch für unbebaute Grundstücke könnten eine höhere Grundsteuer fällig werden. Wie hoch die sogenannte Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke sein soll, kann aber derzeit noch nicht gesagt werden. Ob durch die höhere Grundsteuer Baulücken rascher als bisher geschlossen werden, muss aus Sicht der Stadtverwaltungen abgewartet werden. „Eher nicht“, glaubt Krämer.

Insgesamt betonen beide Stadtverwaltungen, dass die Veränderungen der Grundsteuer niemand in den Ruin stürzen sollte. „Wir gehen davon aus, dass die Grundsteuer wie bisher keine existenzgefährdende Wirkung hat“, so Braunmüller. Ganz ähnlich sieht es der Leinfelden-Echterdinger Sprecher Thomas Krämer. „Es wird Verschiebungen geben“, stellt er klar. Allerdings keine, die auch nur annähernd das Eigentum gefährdeten.

Grundsteuer spült ordentlich Geld in die Stadtkassen

Die Grundsteuer ist für die Kommunen eine wichtige Einnahmequelle. Bundesweit spült sie rund 15 Milliarden Euro jährlich in die Stadtkassen. Darüber hinaus schätzen die Kämmerer vor allem die Konstanz dieser Einnahmequelle. „Sie garantiert ein stetiges Aufkommen“, so Braunmüller.

Ein Problem für Grundstücksbesitzer im Land ist derzeit, dass noch nicht für alle Gemarkungen in Baden-Württemberg die neuen Bodenrichtwerte elektronisch verfügbar sind. Nichtsdestotrotz gehen sowohl Leinfelden-Echterdingen als auch Filderstadt davon aus, dass der bisherige Zeitplan gehalten werden kann. Immerhin erfolge die Umsetzung erst mit den Steuerbescheiden 2025. Sowohl für L.-E. als auch für Filderstadt sind die aktuellen Bodenrichtwerte bereits elektronisch verfügbar.

Grundsteuer

Finanzamt
Wichtig für Grundstücksbesitzer ist, dass sie bis Ende Oktober eine Feststellungserklärung an das Finanzamt abgeben.

Bodenrichtwerte
Weitere Informationen gibt es auch auf www.grundsteuer-bw.de. Von dort aus kann auch auf das elektronische Bodenrichtwertsystem zugegriffen werden, in welchem Grundstücksbesitzer mit Adressen, Flurstücksbezeichnungen oder auf der interaktiven Karte nach den entsprechenden Werten suchen können. Es sind allerdings noch nicht alle Werte in Baden-Württemberg verfügbar. pib