Kritik an der Grundsteuerreform Zu hohe Hürden
Bei der Grundsteuerreform haben Bürger kaum Chancen, mündig den Rechtsweg zu nutzen. Das ist ungut, kommentiert Bärbel Krauß.
Bei der Grundsteuerreform haben Bürger kaum Chancen, mündig den Rechtsweg zu nutzen. Das ist ungut, kommentiert Bärbel Krauß.
Erst allmählich wird deutlich, welch große Aufgabe das Bundesverfassungsgericht dem Fiskus und seinem Souverän mit der Grundsteuerreform aufgebrummt hat. Viel spricht dafür, dass der Ärger über viele Hürden bei der digitalen Abgabe der Steuererklärung nur der Anfang war. Das ganze Verfahren ist kompliziert und lang gestreckt, weil es alle Finanzämter, alle Kommunen und viele Millionen Bürger betrifft.
Als Nachteil erweist sich, dass die Steuerbürger erst 2024 erfahren, wie viel Grundsteuer ab 2025 für ihre Immobilie fällig wird. Die vorher eingehenden Steuerbescheide der Finanzämter sagen dazu nichts, fixieren aber die Grundlagen der Besteuerung. Diese sind für die Bürger kaum zuverlässig interpretierbar, weil sie nur in Kombination mit den – noch ausstehenden – Hebesätzen der Gemeinden aussagekräftig werden. Das ist ein Problem. Bürger, die die Festsetzungen anfechten wollen, haben dafür jeweils nur einen Monat Zeit, sobald der Grundsteuerwert- und der Grundsteuermessbescheid eingetroffen sind. Formal ist der Rechtsweg gewährleistet. Doch real fehlen den Bürgern Informationen, um ihre Einspruchsrechte mündig wahrzunehmen. Das ist ungut.