Das auf Youtube verbreitete Video eines 30-jährigen Balinger Studenten hat weithin Emotionen geweckt. Darin wirft er den Stadtoberen vor, die dort wohnende Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) im Zuge der Grundsteuerreform zu begünstigen. Sie müsse nur 23,71 Euro an Grundsteuer für ihr 8012 Quadratmeter großes Grundstück zahlen, rechnet er vor. Ein Berechnungsfaktor von mehreren ist der Bodenrichtwert – der betrage nur 0,60 Euro pro Quadratmeter für das großteils bewaldete Grundstück der prominenten Familie, direkt in der Nachbarschaft aber schon 305 Euro.
Am Dienstag wurde bekannt, dass das Grundstück jetzt in einen forstwirtschaftlichen und einen bewohnten Bereich geteilt wurde – der Bodenrichtwert für den mit dem Wohnhaus versehenen Teil wird auf 305 Euro angehoben. Hat die Stadt also unter dem Druck öffentlicher Erregung eine Kehrtwende hingelegt?
Rund 100 Grundstücke in Balingen neu bewertet
In der Sache stellt sich die Lage anders dar: „Seit Dezember haben die Gutachterausschüsse der Kommunen die Möglichkeit, die Bodenrichtwerte nochmals zu überprüfen“, sagte der Balinger Oberbürgermeister Helmut Reitemann unserer Zeitung. Insofern seien für den Mittelbereich Balingen seit Januar rund 100 Grundstücke neu bewertet worden – auch der Besitz von Hoffmeister-Kraut. Weil die Frist, innerhalb derer die Korrektur der Bodenrichtwertkarten vorgenommen werden konnte, am 28. Februar ablief, sei nun eine „Sammelmeldung“ abgegeben worden, obwohl die Bewertung vorher erfolgt sei. Diese sei somit keine Reaktion auf das Video gewesen, versichert Reitemann.
Schon bisher habe die Ministerin auch nicht knapp 24 Euro, sondern einen deutlich höheren Betrag nach dem bisher maßgeblichen Einheitswert gezahlt. Die künftige Grundsteuer, die 2025 in Kraft tritt, ist noch offen. Aus den Bodenrichtwerten ermitteln die Finanzämter den neuen Grundsteuermessbetrag, auf dessen Basis die Kommunen mit ihrem Hebesatz die Grundsteuer erheben. In Balingen beträgt er 400 Prozent. Ob dieser Satz beibehalten wird, wird vom künftigen Grundsteueraufkommen abhängen.
Auf die Bewertung des Grundstücks habe sie wie alle anderen Bürger keinen Einfluss, äußert Hoffmeister-Kraut selbst in einem schriftlichen Statement. „Sollten meine Familie und ich durch die Neubewertung in Zukunft weniger Grundsteuer zahlen als bisher, empfinden wir das als nicht fair.“ Offenbar ist das Grundstück nach umfassender Sanierung 2008 durch einen unabhängigen Gutachter neu bewertet worden. Seither sei jedes Jahr die damals berechnete Grundsteuer bezahlt worden, die erheblich über den im Video genannten Zahlen liege. Die Ministerin erwartet aber, dass nach einer Neubewertung höhere Steuern zu zahlen seien.
Bund der Steuerzahler sieht sich in seiner generellen Kritik bestätigt
Landesweit ist wohl von Tausenden Korrekturen auszugehen – insofern sieht Eike Möller, der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler, in der Balinger Causa keinen Einzelfall. „Es scheint in sehr vielen Fällen zu fehlerhaften Einteilungen der Bodenrichtwertzonen und nachträglichen Änderungen gekommen zu sein“, sagt er mit Verweis auf veraltete Bebauungspläne oder Flächennutzungspläne. Von der Oberfinanzdirektion will er wissen, wie die Eigentümer, die bereits Bescheide erhalten haben, von einer neuen Bodenrichtwertzone erfahren oder ob die Finanzverwaltung Änderungen automatisch vornimmt. Der Steuerzahlerbund höre öfter von Bodenrichtwerten, die fälschlicherweise zu hoch ausgewiesen worden seien, weil etwa ein unbebaubares Grundstück als Baufläche bewertet wurde.
Vom Finanzministerium Baden-Württemberg heißt es dazu: „Sollten Bürgerinnen und Bürger Bodenrichtwerte in ihrer Kommune zu beanstanden haben, müssen sie sich an den Gutachterausschuss wenden – weder Finanzministerium noch die Finanzämter können da weiterhelfen.“ Würden die Bodenrichtwerte von den Ausschüssen korrigiert, dann würden die Änderungen dem Finanzamt übermittelt und in den Bescheiden aufgegriffen. „Sollten Bescheide schon ergangen sein, werden diese geändert.“ Das Finanzministerium kennt bisher keine weiteren Fälle wie bei Hoffmeister-Kraut. Somit sei „nicht von einem Massenphänomen auszugehen“, sagt eine Sprecherin.
„Operation am offenen Herzen“
Möller zieht ein kritisches Zwischenfazit: „Die Grundsteuerreform in Baden-Württemberg wurde nicht gut vorbereitet.“ Trotz Warnungen vieler Experten im Vorfeld habe sich der Landesgesetzgeber für eine Grundsteuer entschieden, die auf den Bodenrichtwerten basiere und bei der Gebäude keine Rolle mehr spielten. So hätten Ungenauigkeiten bei den Bodenrichtwertzonen umso größere Konsequenzen. „Nun sozusagen eine Operation am offenen Herzen durchführen zu müssen und die Bodenrichtwerte im laufenden Verfahren wieder zu ändern, zeigt das ganze Ausmaß der verkorksten Reform in Baden-Württemberg“, moniert er.