Häusliche Gewalt und Umgangsrecht „Kinder sind immer mit betroffen“

Fünfzig Prozent der Kinder sehen die Gewalt oder hören sie mit an. Sie versuchen auch oft, die Mutter zu beschützen. Foto: Unsplash/Andrew Seaman

Familiengerichte müssen bei Entscheidungen zum Umgangsrecht häusliche Gewalt berücksichtigen, fordert Katharina Göpner vom Bundesverband Frauen gegen Gewalt. Sie erklärt, warum immer auch Kinder gefährdet seien.

Familie, Zusammenleben und Bildung: Eva-Maria Manz (ema)

Im vergangenen Jahr sind laut Bundeskriminalamt die Fälle von häuslicher Gewalt im Vergleich zu 2021 um neun Prozent gestiegen. Katharina Göpner, Geschäftsführerin des Bundesverbands Frauenberatungsstellen, erklärt, warum bei häuslicher Gewalt immer auch Kinder gefährdet sind. Das Umgangsrecht des Vaters mit gemeinsamen Kindern heble den Schutz vor Gewalt bisweilen aus.

 

Frau Göpner, wie aussagekräftig sind die aktuellen Zahlen zu häuslicher Gewalt?

Sie zeigen, dass einerseits mehr Fälle von häuslicher Gewalt angezeigt werden als noch vor einigen Jahren, aber man weiß auch, dass das Dunkelfeld deutlich größer ist, da viele keine Anzeige erstatten. Deswegen startete jetzt auch eine neue Dunkelfeldforschung. Die letzte, die wir aus Deutschland haben, ist von 2004. Damals stellte sich heraus, dass jede vierte Frau mindestens einmal im Leben häusliche Gewalt erlebt hat.

Um welche Formen von Gewalt geht es?

Man denkt bei häuslicher Gewalt immer an etwas Körperliches. Aber es fängt schon früher an, es geht auch um Formen von psychischer Gewalt, physischer oder digitaler Kontrolle, Stalking, Demütigung, Erniedrigung, sexualisierte Gewalt.

Katharina Göpner Foto: privat/Göpner

Was weiß man über die Ursachen?

Gewalt wird Forschungen zufolge hauptsächlich von Männern ausgeübt, das bestätigen auch die Statistiken der Polizei. Das hat zu tun mit Männlichkeitsbildern, tradierten Rollenbildern und patriarchalen Strukturen. Laut einer Umfrage, die kürzlich von Plan International veröffentlicht wurde, finden viele junge Männer Gewalt gegen die Partnerin oder Kontrolle der Partnerin legitim. Das heißt, Frauen und Mädchen erleben Gewalt aufgrund ihres Geschlechts. Man kann sagen, die fehlende Gleichberechtigung der Geschlechter ist eine Ursache von Gewalt.

Welche Schlüsse ziehen Sie daraus?

Finanzielle Abhängigkeit vom Partner ist ein großes Problem, sie sollte vermieden werden. Und dabei ist auch die Politik in der Pflicht, Stichwort Ehegattensplitting und Kindergrundsicherung. Außerdem brauchen wir Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche. Sie sollen sich mit Geschlechterrollen und Männlichkeitsbildern auseinandersetzen. Alles, was sich dafür einsetzt, dass es eine wirkliche Gleichstellung in der Gesellschaft gibt und eine Stärkung von Frauen, wäre auch eine gute Gewaltprävention. Außerdem sehen wir in unserer Arbeit ein großes Problem beim Sorge- und Umgangsrecht von Paaren mit Kindern. Denn gerade Trennungen können extrem gefährliche Situationen für Frauen sein.

Was geschieht in den Familien, wenn sich eine Mutter vom gewaltbereiten Vater getrennt hat?

Bei der Übergabe des Kindes wird immer wieder neu Gewalt erlebt, Konflikte eskalieren, Übergriffe werden noch gewaltsamer. Das sind sogar oft Situationen, in denen Frauen oder Kinder getötet werden. Laut Studien sind 41 Prozent der Frauen und 15 Prozent der Kinder nach Trennungen von einem zuvor gewalttätig gewordenen Mann während Umgangs- und Besuchszeiten körperlich angegriffen oder bedroht worden. Es kommt in diesem Zusammenhang auch nicht selten vor, dass die Kinder entführt werden.

Warum verhindern Jugendämter diese Spirale der Gewalt nicht?

Es fehlen explizite Regelungen, wie man bei häuslicher Gewalt in solchen Fällen vorgehen kann. Die Umgangsregelungen kollidieren oft mit den Gewaltschutzanordnungen.

Nennen Sie mal ein Beispiel.

Wenn es ein Näherungsverbot des Mannes zur Frau gibt, dann wird das meist schnell geändert, wenn gemeinsame Kinder da sind, weil der Umgang des Vaters mit diesen höher bewertet wird als der Schutz der Mutter.

Wie kann das sein?

Bisher gibt es eine starke Tendenz, in Gerichtsverfahren auf die Beibehaltung der gemeinsamen Sorge- und Umgangsregelungen zu drängen – damit das Kind mit beiden Elternteilen aufwächst oder Umgang mit beiden hat. Vernünftig wäre es aber, bei Gewalt gegen die Partnerin das Umgangsrecht erst einmal auszusetzen. Alternativ müssten Umgänge professionell begleitet werden. Aber es ist in den Behörden noch nicht angekommen, welche Gefahren solche Situationen auch für Kinder bergen.

Wie wirkt sich das auf die Kinder aus?

Sie bedeuten immer auch eine schwere Belastung für die Kinder und sind ein Anzeichen von Kindeswohlgefährdung. Wir wissen außerdem aus Studien, dass fünfzig Prozent der Kinder die Gewalt selbst sehen oder mit anhören und dabei oft auch versuchen, die Mutter zu beschützen. Das heißt, Kinder sind immer auch mit betroffen. Das wird allerdings meist nicht berücksichtigt bei der Festsetzung der Umgangsregelungen.

Warum nicht? Wird den Frauen nicht geglaubt?

Wenn Frauen eine Aussetzung des Umgangsrechts mit dem Vater fordern, wird ihnen oft unterstellt, dass sie das Kind negativ beeinflussen. Das kann ihnen schnell zum Nachteil ausgelegt werden – als fehlende Kooperationsbereitschaft zum Beispiel. Dann sind es plötzlich die Frauen, die dem Gericht zufolge Kindeswohlgefährdung betreiben. Es fehlt an Schulungen für Familienrichter und -richterinnen sowie Beteiligte der Verfahren. Sie müssten besser informiert sein über die Dynamiken geschlechtsspezifischer Gewalt und warum diese Auswirkungen auf das Kindeswohl haben. Aber auch was die Abläufe und Abstimmungen an Gerichten angeht, kann man sagen, da läuft einiges falsch und zum Nachteil der Opfer von häuslicher Gewalt, also meist der Frauen.

Inwiefern?

Wenn es parallel ein Familienrechtsverfahren wegen des Umgangs gibt und ein Strafverfahren wegen Gewalt, wird das nicht abgestimmt. Die Familiengerichte entscheiden schnell, und die Strafverfahren dauern lange. Ergebnisse aus den Strafverfahren können dann nicht in den Familiengerichtsverfahren berücksichtigt werden.

Was schlagen Sie vor?

Das müsste abgestimmt und beschleunigt werden, mit der Folge, dass man wie in Spanien bei erwiesener Gewalt gegen die Mutter den Umgang aussetzt. Weil man nicht davon ausgehen kann, dass eine kooperative Elternschaft bei Gewaltanwendung eines Elternteils gegen das andere zu diesem Zeitpunkt möglich ist und zudem die Sicherheit von Mutter und Kindern gefährdet ist.

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Expertin
Katharina Göpner (40) arbeitet seit 2010 beim Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (BFF) zum Thema geschlechtsspezifische Gewalt. Seit 2022 leitet sie mit Katja Grieger die Geschäftsstelle des BFF in Berlin.

Verband
Im BFF sind 210 Frauennotrufe und -beratungsstellen zusammengeschlossen. Sie leisten in Deutschland den Hauptanteil der ambulanten Beratung und Hilfestellung für weibliche Opfer von Gewalt. Mehr unter www.frauen-gegen-gewalt.de.

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