Da er ein Symbol der russischen Propaganda benutzt hat, ist ein 62-Jähriger zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er scheiterte zwar im Berufungsverfahren, doch das neue Urteil fiel etwas glimpflicher aus.

Aufgrund der Verwendung des russischen Propagandasymbols „Z“ ist ein 62-Jähriger wieder zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Hamburg verhängte die Strafe in Höhe von 1600 Euro, wie ein Sprecher der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag sagte. Bei der Sache handele es sich nicht um eine Meinungsäußerung; der Mann habe mit Vorsatz gehandelt.

 

Der Anklage zufolge hatte der Mann im März, etwa einen Monat nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, ein Papierblatt mit einem aufgemalten „Z“ an der Heckscheibe seines Autos angebracht und war damit durch die Hansestadt gefahren. Er habe damit seine Billigung des russischen Angriffskriegs ausdrücken wollen, befand die Staatsanwaltschaft.

1600 Euro statt 4000 Euro Strafe

Im Oktober wurde der Mann zunächst vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro verurteilt – er sollte 80 Tagessätze à 50 Euro zahlen. Ursprünglich war gegen den Beschuldigten eine Strafe von 60 Tagessätzen auf dem Wege eines Strafbefehls ohne öffentliche Hauptverhandlung verhängt worden. Doch da er Einspruch einlegte, kam es zum öffentlichen Prozess.

Der Mann legte gegen das Urteil des Amtsgericht Rechtsmittel ein. Das Landgericht setzte den Tagessatz nun auf 20 Euro herab. Das „Z“-Symbol markiert russische Militärfahrzeuge in der Ukraine. Zudem hat es sich in Russland als propagandistisches Zeichen der Unterstützung für den Angriffskrieg etabliert - etwa auf Kleidungsstücken oder an Hausfassaden.

In Deutschland ist die Verwendung des Symbols in einem entsprechenden Kontext strafbar. Der Grund: Es billigt einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg. Grundlage dafür ist ein Paragraf des Strafgesetzbuches, der die Verbreitung von Sympathiebekundungen für Straftaten verbietet, sofern dies in einer Art und Weise geschieht, die den „öffentlichen Frieden“ stören könnte.