Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Die Gewerkschaft hält die Vorschläge des HDE dennoch für aussichtslos: „Ich nehme diese politische Initiative nicht ganz ernst, weil ich nicht sehe, dass es eine gesellschaftliche Mehrheit dafür geben könnte, das Sonntagsarbeitsverbot aufzuheben“, sagt Verdi-Landesfachbereichsleiter Bernhard Franke. Die Einzelhandelslobby ignoriere, dass einheitlich zehn verkaufsoffene Sonntage nur mit einer Änderung der Verfassung machbar seien, die den arbeitsfreien Sonntag schützt. „Ich wüsste nicht, welche Parteienkonstellation in dieser Frage das Grundgesetz ändern wollte.“Einst sei die Reform des Ladenschlussgesetzes nur dadurch zustande gebracht worden, indem man es dezentralisiert und den Ländern zugeschustert habe. Nun werde eine bundeseinheitliche Regelung gefordert. „Die Herren vom HDE machen es sich immer gerade so, wie sie es brauchen.“

 

An die 80 Klagen hat Verdi bundesweit seit 2009 eingereicht – hinzu kommen die Fälle, wo Kommunen schon vorher ihre Pläne storniert haben. In Baden-Württemberg ist Franke zufolge derzeit aber nur ein Streit in Sindelfingen vor Gericht anhängig.

Bundesverwaltungsgericht wendet das Blatt

Lange Zeit hatte Verdi keine Rechtsmittel gesehen, bis das Bundesverwaltungsgericht die Gewichte juristisch zugunsten der Arbeitnehmer verschoben hat. Zunächst hat es Kirchen oder Gewerkschaften ein Verbandsklagerecht eingeräumt. Zuvor durften nur betroffene Arbeitnehmer klagen, was vom jeweiligen Arbeitgeber verhindert werden konnte. Im November 2015 hat das Bundesverwaltungsgericht zudem auf der Grundlage der Verfassungsgerichtsurteils von 2009 strengere Maßstäbe für die gebotenen Anlässe eines verkaufsoffenen Sonntags herausgearbeitet.

Dieses Urteil würde nun in vielen Teilen der Republik angewendet, weil die Kläger die Städte „ein bisschen an die Leine nehmen wollen“, nachdem über Jahre eine Willkür in der Genehmigungspraxis eingezogen sei. Ablehnende Stellungnahmen von Verdi seien früher immer ignoriert worden. Vielerorts sei nicht begriffen worden, dass die Höchstgrenze von verkaufsoffenen Sonntagen „kein Freibrief ist, sich irgendeinen Anlass auszudenken“. Nun „kann wegen der Einweihung eines Aschenbechers in der Fußgängerzone keine Öffnung mehr genehmigt werden“, spottet Franke.

„Die rotieren natürlich alle“

Folglich „spüren wir auch in Baden-Württemberg eine große Verunsicherung bei Händlern, Gewerbevereinen, City-Initiativen und Stadtverwaltungen“, sagt der Landesfachbereichsleiter. „Die rotieren natürlich alle.“ Prozesse zu vermeiden sei aber auch im Interesse der „Allianz für den freien Sonntag“. Daher hat sie an alle Städte und Gemeinden im Land – insgesamt 1100 Adressaten – in einem Schreiben auf die Rechtslage aufmerksam gemacht. Nun gebe es vielerorts klärende Gespräche. Auch „Deals“ würden versucht, wovon Franke nicht viel hält: „Wir sind nicht der Schiedsrichter“, sagt er. „Die Städte müssen gefälligst selbst entscheiden, was möglich ist.“

Die Gewerkschaft hält die Vorschläge des HDE dennoch für aussichtslos: „Ich nehme diese politische Initiative nicht ganz ernst, weil ich nicht sehe, dass es eine gesellschaftliche Mehrheit dafür geben könnte, das Sonntagsarbeitsverbot aufzuheben“, sagt Verdi-Landesfachbereichsleiter Bernhard Franke. Die Einzelhandelslobby ignoriere, dass einheitlich zehn verkaufsoffene Sonntage nur mit einer Änderung der Verfassung machbar seien, die den arbeitsfreien Sonntag schützt. „Ich wüsste nicht, welche Parteienkonstellation in dieser Frage das Grundgesetz ändern wollte.“Einst sei die Reform des Ladenschlussgesetzes nur dadurch zustande gebracht worden, indem man es dezentralisiert und den Ländern zugeschustert habe. Nun werde eine bundeseinheitliche Regelung gefordert. „Die Herren vom HDE machen es sich immer gerade so, wie sie es brauchen.“

An die 80 Klagen hat Verdi bundesweit seit 2009 eingereicht – hinzu kommen die Fälle, wo Kommunen schon vorher ihre Pläne storniert haben. In Baden-Württemberg ist Franke zufolge derzeit aber nur ein Streit in Sindelfingen vor Gericht anhängig.

Bundesverwaltungsgericht wendet das Blatt

Lange Zeit hatte Verdi keine Rechtsmittel gesehen, bis das Bundesverwaltungsgericht die Gewichte juristisch zugunsten der Arbeitnehmer verschoben hat. Zunächst hat es Kirchen oder Gewerkschaften ein Verbandsklagerecht eingeräumt. Zuvor durften nur betroffene Arbeitnehmer klagen, was vom jeweiligen Arbeitgeber verhindert werden konnte. Im November 2015 hat das Bundesverwaltungsgericht zudem auf der Grundlage der Verfassungsgerichtsurteils von 2009 strengere Maßstäbe für die gebotenen Anlässe eines verkaufsoffenen Sonntags herausgearbeitet.

Dieses Urteil würde nun in vielen Teilen der Republik angewendet, weil die Kläger die Städte „ein bisschen an die Leine nehmen wollen“, nachdem über Jahre eine Willkür in der Genehmigungspraxis eingezogen sei. Ablehnende Stellungnahmen von Verdi seien früher immer ignoriert worden. Vielerorts sei nicht begriffen worden, dass die Höchstgrenze von verkaufsoffenen Sonntagen „kein Freibrief ist, sich irgendeinen Anlass auszudenken“. Nun „kann wegen der Einweihung eines Aschenbechers in der Fußgängerzone keine Öffnung mehr genehmigt werden“, spottet Franke.

„Die rotieren natürlich alle“

Folglich „spüren wir auch in Baden-Württemberg eine große Verunsicherung bei Händlern, Gewerbevereinen, City-Initiativen und Stadtverwaltungen“, sagt der Landesfachbereichsleiter. „Die rotieren natürlich alle.“ Prozesse zu vermeiden sei aber auch im Interesse der „Allianz für den freien Sonntag“. Daher hat sie an alle Städte und Gemeinden im Land – insgesamt 1100 Adressaten – in einem Schreiben auf die Rechtslage aufmerksam gemacht. Nun gebe es vielerorts klärende Gespräche. Auch „Deals“ würden versucht, wovon Franke nicht viel hält: „Wir sind nicht der Schiedsrichter“, sagt er. „Die Städte müssen gefälligst selbst entscheiden, was möglich ist.“