Schon vor fast einem Jahr hat die Redaktion um Jan Böhmermann in allen Bundesländern Hassbotschaften aus dem Netz angezeigt, doch die Ermittlungen liefen vielerorts schleppend. In Baden-Württemberg gibt es sogar ein Urteil.

Ein bundesweites Böhmermann-Experiment zum Umgang der Polizei mit Anzeigen von Hassbotschaften im Netz hat in mehreren Ländern Konsequenzen. Etwa in Sachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt wird ermittelt - wegen des Verdachts der Strafvereitelung. Lob ging unter anderem nach Baden-Württemberg - dort kam es zur bislang einzigen Verurteilung der sieben Fälle. Durch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Freiburg wurde ein Tatverdächtiger gefunden und im November 2021 vom Amtsgericht Aalen zu einer Geldstrafe verurteilt.

 

Hintergrund ist eine Aktion der Sendung „ZDF Magazin Royale“ des Satirikers Jan Böhmermann. Die Redaktion hatte vergangenen Sommer sieben offensichtlich strafrechtlich relevante Hassbotschaften bei Polizeidienststellen in allen 16 Bundesländern angezeigt und später den meist schleppenden Ermittlungsverlauf geschildert. Angezeigt wurden Morddrohungen ebenso wie antisemitische Inhalte und verfassungsfeindliche, rechtsradikale Symbole. In einigen Bundesländern waren die Anzeigen erst gar nicht angenommen worden.

In Hessen sei die Relevanz der Anzeige von den Polizisten sofort erkannt und an den Staatsschutz weitergeleitet worden. „In elf Minuten war alles erledigt. (...) So einfach kann es gehen“, resümierten die Polizei-Tester vom „ZDF Magazin Royale“. Außerdem sei mindestens ein Tatverdächtiger angeklagt worden.