Von Januar an soll Hautkrebs in Deutschland als Berufskrankheit gelten. Damit haben Menschen, die in ihrem Job regelmäßig der Sonne ausgesetzt sind, erstmals geregelte Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Berlin - Hautkrebs soll in Deutschland ab Januar als Berufskrankheit anerkannt werden. Damit haben Menschen, die in ihrem Job lange Jahre regelmäßig der Sonne ausgesetzt sind, bei einer Form von hellem Hautkrebs erstmals geregelte Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, teilte der Berufsverband der Deutschen Dermatologen mit. Dazu zählen neben Behandlung und Reha auch Renten und Entschädigungen.

 

Jobs im Freien haben zum Beispiel Bauarbeiter, Dachdecker, Landwirte und Seeleute, aber auch Briefträger, Bademeister und Skilehrer. Bereits vor der Einführung der neuen Berufskrankheit wurden in Einzelfällen bisher 100 000 Euro „Verletztenrente“ an Patienten gezahlt. Die Unfallversicherung rechnet bereits mit Mehrkosten von rund 20,5 Millionen Euro pro Jahr für hellen Hautkrebs.

Grundlage für die Aufnahme in die Liste der Berufskrankheiten sind der wissenschaftlich-medizinische Nachweis und die Zustimmung der Politik. Sie gilt in dem Verfahren als sehr sicher.

Der Berufsverband macht in seiner Aktionswoche „Haut&Job“ vom 3. bis 7. November auf das Risiko Sonne aufmerksam. Am Dienstag gibt es dazu in Berlin eine Pressekonferenz.