Herrenberger Fruchtkasten Sanierung wird deutlich teurer, geht aber trotzdem weiter
Rund 18 Millionen Euro statt der bisher gedachten 14,5 Millionen Euro: erneut streitet der Gemeinderat über den Herrenberger Fruchtkasten.
Rund 18 Millionen Euro statt der bisher gedachten 14,5 Millionen Euro: erneut streitet der Gemeinderat über den Herrenberger Fruchtkasten.
Rund dreieinhalb Millionen Euro teurer soll er werden, der Herrenberger Fruchtkasten, ein Multifunktionsbau mit Café und Tourismusbüro. Und jetzt? Projekt abbrechen, umplanen oder weiter machen? Die Abwägung dieser Optionen für die Sanierung des Fruchtkastens beschäftigte sowohl Stadtverwaltung als auch den Gemeinderat in den letzten Wochen erneut intensiv. Wie berichtet, ist der Ausbau zum Multifunktionsbau, der zukünftig unter anderem Ausstellungs- und Veranstaltungsräume, aber auch die Touristeninfo sowie ein Café und einen Laden für regionale Produkte beheimaten soll, seit der Grundsteinlegung Mitte November 2023 bereits in vollem Gange ist.
Auslöser waren die eingegangenen Angebote für das zweite Ausschreibungspaket mit Investitionskosten von rund 4,06 Millionen Euro. Es umfasst die haustechnischen Gewerke Heizung, Lüftung, Batteriespeichersysteme, Brand- und Einbruchschutz sowie den Aufzug. Um diese zu bewerten, hat das städtische Gebäudemanagement die Kostenberechnung aus dem November 2021 anhand des Baupreisindexes des Statistischen Bundesamtes für das Gesamtprojekt hochgerechnet. Demnach wird aktuell mit rund 18 Millionen Euro für Sanierung und Ausbau des größten profanen historischen Gebäudes der Gäustadt und damit mit knapp 3,5 Millionen Euro mehr als bisher gerechnet.
Diese neuen Zahlen, die im Februar in einer Sitzung des Technischen Ausschusses (TA) viele offene Fragen offenbarten, hatten zwei weitere TA-Vorberatungen – eine nicht öffentlich und eine öffentlich – zur Folge, in denen die Ursachen für die Mehrkosten ergründet wurden.
Diese sind demnach hauptsächlich auf die Baupreissteigerungen im Mittel von bis zu 30 Prozent seit Mitte 2021 zurückzuführen. Ein weiterer Grund sind Änderungen aufgrund des Planungsfortschrittes unter anderem im Zuge der Genehmigungsplanung. So muss, anders als gedacht, die Einbruchssicherung nicht nur im Erdgeschoss erfolgen, die Brandmeldeanlage mit einer zusätzlichen Sprachalarmierung versehen werden. Zudem kann die Notstromversorgung für die Löschanlage und das innen liegende Fluchttreppenhaus technisch nicht über eine Trafo-Station erfolgen. Stattdessen müssen Batteriespeichersysteme her.
In der Gesamtabwägung der verschiedenen Optionen sei die Verwaltung „nach wie vor von dem Konzept und von der Wirkung für die Innenstadt überzeugt“, betonte Herrenbergs neuer Oberbürgermeister Nico Reith in der Gemeinderatssitzung am Dienstagabend. Ein Projektabbruch würde dazu führen, dass bereits getätigte Investitionen von rund fünf Millionen Euro „weg sind“. Eine Umplanung berge das Risiko, dass zugesagte Bundes- und Landesfördermittel nicht fließen, erläuterte er die Konsequenzen möglicher Alternativen. Für den Fruchtkasten fließt ein Festbetrag vom Bund in Höhe von vier Millionen Euro. Weitere Unterstützung kommt aus der Städtebauförderung des Landes. Diese erfolgt prozentual und liegt auf Basis der aktuellen Kosten bei gut 2,8 Millionen Euro.
Mehrheitlich teilte der Gemeinderat diese Ansicht: Mit 15 zu neun Stimmen sowie einer Enthaltung stimmte das Gremium dem Verwaltungsvorschlag, die Gewerke zu vergeben zu. Zuvor gab es jedoch jede Menge Kritik – sowohl am grundsätzlichen Verwaltungshandeln als auch an den von den Planern getroffenen Kostenansätzen, die sich als zu optimistisch erwiesen hätten.
Jede Menge Fragezeichen nahm zudem Baubürgermeisterin Susanne Schreiber mit, die aus einem Prüfauftrag der Freien Wähler resultieren, der breite Zustimmung im Rat fand. Demnach soll die Verwaltung prüfen, ob es bei den Gewerken Notstromversorgung und Heizung signifikante Einsparungen gibt, um diese, sofern möglich, umzusetzen. Welche Auswirkung diese Prüfung auf die Zeitschiene für das Gesamtprojekt hat, was mit den Bindefristen bei der erfolgten Ausschreibung ist und ob das Herauslösen wesentlicher Dinge nicht deren Aufhebung bedingt, nannte sie als offene Punkte.