Hilfe beim Satzungsverstoß? Tourismus-Werber wegen Wohnungsinseraten in der Kritik
Die Stuttgart Marketing GmbH wirbt für Ferienwohnungen, die nicht genehmigt sind und die die Stadt eigentlich verhindern will.
Die Stuttgart Marketing GmbH wirbt für Ferienwohnungen, die nicht genehmigt sind und die die Stadt eigentlich verhindern will.
Die Geschäftsführung der städtischen Tochterfirma Stuttgart Marketing GmbH muss in ihrer heutigen Aufsichtsratssitzung mit heftiger Kritik rechnen. Die Tourismuswerber verweisen nämlich auf ihrer Internetseite nicht nur auf unzählige Hotels und Pensionen, sondern auch auf private Unterkünfte. Dem Anschein nach verstoßen diese Ferienwohnungen, die zu Hunderten vor allem auf der Plattform Airbnb angeboten werden, wegen einer fehlenden Registrierungsnummer, die auf den Verzicht der nötigen Anmeldung bei der Stadt schließen lässt, gegen das kommunale Zweckentfremdungsverbot. Abgesehen davon will der Gemeinderat seit Jahren, dass die Vernichtung von Wohnraum bekämpft und nicht noch durch eigene Beschäftigte kostenlos gefördert wird. Nach einer Anfrage unserer Zeitung wurden die meisten der 44 Angebote von der Seite genommen, auf der auch ein Anmeldeformular angeboten worden ist.
Was hat Stuttgart Marketing konkret falsch gemacht?
Die Gesellschaft nennt in ihrem Leitbild als Aufgabe, „einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität“ in Stuttgart leisten zu wollen. Im Mittelpunkt ihres Handelns steht allerdings „stets der Gast“. Um diesem die Suche nach einer passenden Unterkunft zu erleichtern, listet die Stadt-Tochter laut ihrem Geschäftsführer Armin Dellnitz rund 300 Beherbergungsbetriebe (mit mehr als zehn Betten) auf, mit denen Vermittlungsverträge abgeschlossen wurden. Um das Portfolio abzurunden, wurden allerdings auch private Unterkünfte in Stuttgart und Umgebung auf einer Seite präsentiert, aber ohne zu prüfen, ob diese zulässig sind, also entweder als genehmigte Fremdbeherbergungsobjekte (in der Regel sind sie das nicht) oder als Ferienwohnung bei der Stadt angemeldet worden sind. Letztere hätten dann eine Registrierungsnummer bekommen, die bei den Angeboten auf der Seite allerdings nicht zu sehen sind – oder waren. Denn sofort nach der Anfrage unserer Zeitung hat Stuttgart Marketing bis auf einige Luxusapartments alle Inserate entfernt – oder wie es Armin Dellnitz formuliert: „Wir haben uns selbstkritisch mit dem Thema intensiv auseinandergesetzt. Erste Anpassungen wurden bereits durchgeführt und werden in Abstimmung mit der Stadt auch weiter vorgenommen.“ Dellnitz gab zu, man hätte wohl „besser drauf schauen sollen“. Und natürlich sei er sich der Wohnungsnot und der Notwendigkeit des Zweckentfremdungsverbots bewusst.
Was spricht gegen die Inserate?
Die Stadt Stuttgart beklagt, wie auch Freiburg, Konstanz und Mannheim, einen eklatanten Wohnungsmangel. Das liegt in der Landeshauptstadt an der zu niedrigen Neubauquote, aber auch daran, dass viele Wohnungen leer stehen oder gar nicht mehr zweckgemäß, also zum dauerhaften Wohnen, vermietet werden, sondern auf Zeit. Damit lässt sich ein Mehrfaches verdienen, dies verstärkt den Wohnungsmangel – wenn auch im überschaubaren Umfang – und unbestritten auch das Mietniveau. Den Auswüchsen begegnen die Städte mit einem Zweckentfremdungsverbot. Die Verwaltung prüft bei einer Ferienwohnung, ob diese als solche angezeigt worden ist. Für die Kurzzeitvermietung sind zehn Wochen im Kalenderjahr die Obergrenze. Wer sich nicht anmeldet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro.
Was sagt die Stadtverwaltung zu den Vorwürfen?
Es sei richtig, dass die Registrierungsnummer gut sichtbar angebracht werden müsse. Allein aus dem Umstand, dass ein Angebot keine Nummer habe, ergebe sich aber noch „nicht zwingend ein Rechtsverstoß“. Es könnte sich – rein theoretisch, aber wohl eher unwahrscheinlich – um einen genehmigten Beherbergungsbetrieb handeln. Was die Weitergabe der Objekt-und Vermieterdaten durch Stuttgart Marketing angehe, gelte natürlich ebenso die Pflicht zur Angabe der Registrierungsnummer. Man prüfe nun, ob in der veröffentlichten Liste der Tourismus-Tochter alle Betriebe sauber sind. Dafür seien alle Anbieter – allerdings nicht jene für mehrere Luxuswohnungen – von der Seite entfernt worden. Dazu zählen auch Angebote von Unternehmern, die auf ihre eigene Seite mit vielen Ferienwohnungen verweisen; bei Stichproben wurde das Fehlen von Registrierungsnummern entdeckt. In einem breit gestreuten anonymen Schreiben heißt es, Mitarbeiter des Baurechtsamts hätten deshalb Ende vergangenen Jahres ein klärendes Gespräch mit einem Betreiber geführt. Ohne Erfolg, wie Inserate zeigten, die Behörde habe aber nicht nachgehakt – bis jetzt. Man prüfe diesen Sachverhalt, hieß es nun.
Kontrolliert die Stadt-verwaltung überhaupt?
Bis Ende 2019 wurden laut Wohnungsmarktbericht 2021 in Stuttgart 1161 Verfahren nach der Zweckentfremdungsverbotssatzung eingeleitet, überwiegend wegen der Nutzung als Ferienwohnung oder wegen Leerstand. Das Baurechtsamt hat zuletzt mehrere Stellen genehmigt bekommen, bei einer Protestaktion des Mietervereins vor wenigen Tagen teilte die Stadt aber mit, es herrsche in der Behörde Fachkräftemangel, viele Stellen seien unbesetzt. Man kontrolliere „im Rahmen unserer personellen Möglichkeiten“ und nehme die Verfolgung wahr; häufig seien die Plattformbetreiber aber bei der Herausgabe der Daten von Vermietern nicht kooperativ. Gleichzeitig stellt die Verwaltung aber fest, dass seit Februar 2021 von solchen Plattformbetreibern Auskünfte verlangt werden können und so „einfacher“ geprüft werden kann. Bei Airbnb wäre das anzuraten, so der Mietervereinsvorsitzende Rolf Gaßmann. Bei deren Angeboten sei die Registrierungsnummer meist nicht wie vorgeschrieben „gut sichtbar“, sondern gar nicht auffindbar.