Die familienpolitischen Leistungen reichen von direkten Finanzhilfen wie zum Beispiel Kindergeld samt ähnlichen Zuschüssen wie Kinderzuschlag oder Kinderbonus sowie Elterngeld und Mutterschaftsgeld (eine Lohnersatzleistung während der Zeit des Mutterschutzes) über Steuervorteile wie das Ehegattensplitting und den Kinderfreibetrag bis hin zu Finanzierungsbeiträgen an die Träger von Kitas und anderen Betreuungseinrichtungen sowie staatlichen Zuschüssen an die Rentenversicherung. Dazu kommen staatliche Hilfen wie der Unterhaltsvorschuss (für Alleinerziehende) sowie Solidarleistungen wie die Mitversicherung von Kindern in der gesetzlichen Krankenkasse, zudem Ausbildungsbeihilfen wie das Bafög.
Nach einer Übersicht des Wissenschaftlichen Dienstes für den Deutschen Bundestag gab es 2016 insgesamt 150 familienbezogene Leistungen des Staates. Die Maßnahmen wurden 2009 bis 2014 einer Evaluation unterzogen. Diese vergleichende Bewertung kam zu dem Schluss, „dass denjenigen Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit verbessern, die größte Bedeutung zukommt“.
Während der Pandemie hatten sämtliche Familien 2020 einmalig einen Kinderbonus von 300 Euro erhalten. Zudem wurden der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1908 auf 4008 Euro jährlich erhöht.
Was hat die Ampel draufgesattelt?
Die seit Ende 2021 amtierende Bundesregierung von SPD, Grünen und FDP hat das Kindergeld für alle Kinder auf 250 Euro monatlich festgesetzt. Zuvor gab es je 219 Euro für das erste und zweite, 225 Euro für das dritte und 250 Euro für alle weiteren Kinder. Für 2,9 Millionen Kinder aus Familien, die von Sozialhilfe leben, gibt es seit einem Jahr monatlich 20 Euro zusätzlich: den Sofortzuschlag – eine Art Vorschuss auf die geplante, aber in der Höhe umstrittene Kindergrundsicherung.
Alleinerziehende und Familien mit geringen Einkommen erhalten seit Jahresbeginn bis zu 250 Euro monatlich als Kinderzuschlag. Ende 2021 lag dieser Satz noch bei 205 Euro. 2022 wurde für alle Kinder einmal ein Kinderbonus von jeweils 100 Euro ausbezahlt.
Wie viel kostet das alles?
Im Familienreport 2020 der Bundesregierung findet sich ein Überblick, der allerdings nur bis 2019 reicht. Der größte Posten ist das Kindergeld. Allein dafür wurden damals 45,3 Milliarden Euro aufgewendet, 2022 schon 47,9 Milliarden, davon knapp elf Milliarden Euro für ausländische Kinder. Kindergeld erhalten auch EU-Ausländer, die in Deutschland arbeiten, sowie anerkannte Flüchtlinge und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte oder Arbeitslose aus Balkanstaaten, Nordafrika und der Türkei.
Weitere große Posten sind der Aufwand für die Tagesbetreuung (2018: 31,6 Milliarden Euro), für die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und Jugendlichen in gesetzlichen Krankenkassen (2019 mehr als 21 Milliarden Euro) sowie Bundeszuschüsse für Kindererziehungszeiten an die Rentenversicherung (15,4 Milliarden Euro).
Dazu kommen 8,2 Milliarden Euro für das Elterngeld. Der Betrag hat sich binnen zehn Jahren fast verdoppelt. In den steigenden Ausgaben spiegelt sich wider, dass immer mehr Eltern, darunter auch eine zunehmende Zahl von Vätern, die Elternzeit in Anspruch nehmen und für einige Monate aus ihrem Beruf aussteigen, um sich voll und ganz der Erziehung ihrer Kinder zu widmen.
Ein starker Anstieg ist auch bei den staatlichen Leistungen für den Unterhaltsvorschuss zu verzeichnen. Unterhaltsvorschuss wird für Kinder von Alleinerziehenden gezahlt, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt leistet. Maßgeblich sind dabei die Regelsätze der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, die zwischen 187 Euro monatlich (für Kinder unter fünf Jahren) und 338 Euro (Kinder von elf bis 17 Jahre) liegen. Der Aufwand dafür ist seit 2010 von 911 Millionen Euro auf knapp 2,2 Milliarden Euro im Jahr 2019 gewachsen. Im laufenden Haushaltsjahr liegt allein der Bundesanteil bei 1,2 Milliarden Euro. Von den Ländern kommt noch einmal das Doppelte.
Die Gesamtausgaben des Staates für familienpolitische Leistungen summieren sich auf weit mehr als 100 Milliarden Euro. Dieses Jahr bezahlt allein der Bund mehr als 60 Milliarden Euro für Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag. Dazu kommen rund zwei Milliarden Euro für den Kitaausbau. Die Beiträge des Bundes an Krankenkassen und Rentenversicherung für Vergünstigungen für Eltern oder Kinder belaufen sich auf knapp 40 Milliarden Euro. 62 Milliarden Euro haben Bund, Länder und Kommunen 2021 für die Kinder- und Jugendpflege ausgegeben. Ausgaben für Kitas von mehr als 40 Milliarden Euro standen 3,4 Milliarden Euro an Einnahmen durch Beiträge gegenüber, welche die Eltern bezahlen.