Der Pharmazeut Hans-Martin Hirt aus Winnenden kämpft gegen das Verkaufsverbot von Artemisia annua in der EU. Neue Studien haben ihn zu einer dritten Klage am Verwaltungsgericht Stuttgart ermutigt. Die Haltung des Landratsamtes ist eindeutig.
Winnenden - Für Eisenhart von Loeper ist die Sache ganz einfach: „Den Verkauf von Artemisia annua zu verbieten ist ein Fall von Notstand – und unterlassene Hilfeleistung ist strafbar“, sagt der Jurist aus Nagold, der den Winnender Artemisia-Vertreiber Hans-Martin Hirt vertritt. Wenn sich ein Medikament als wirksam erweise und der einzige Einwand gegen die Verwendung widerlegt werden könne, so argumentiert der Jurist weiter, dann verstoße es gegen die Verfassung, den Verkauf dieses Mittels zu verbieten. Denn das bedeute schlichtweg, jemand anderem ein dringend benötigtes Heilmittel vorzuenthalten.