Bald werden Warnhinweise für Wegwerfplastik verpflichtend. Die neuen Hinweise sollen auf betroffenen Produkten ab dem 3. Juli im Layout der Verpackungen deutlich erkennbar sein.

Berlin - Die Bundesregierung will mit einem verpflichtenden Warnhinweis für Wegwerfplastik den Umweltschutz stärken. Die neuen Hinweise auf Einwegkunststoff sollen ab dem 3. Juli 2021 im Layout der Verpackungen von betroffenen Produkten deutlich erkennbar sein. „Wir wollen achtloses Wegwerfen von Verpackungen und Artikeln aus Plastik verhindern. Denn gerade Wegwerfprodukte landen viel zu oft in der Natur oder in der Kanalisation“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) am Mittwoch in Berlin.

 

Den Anfang machen nach Angaben des Umweltministeriums Hygieneprodukte wie Binden, Tampons, Feuchttücher, Tabakprodukte mit Filtern aus Kunststoff und Einweggetränkegetränkebecher. Darüber hinaus legt die sogenannte Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung fest, dass Verschlüsse und Deckel von Getränkeflaschen aus Kunststoff ab dem 3. Juli 2024 fest mit dem Getränkebehälter verbunden sein müssen.

Ab Juli keine ungekennzeichneten Produkte mehr

Hersteller dürfen ab Juli keine ungekennzeichneten Produkte mehr in Verkehr bringen - die Hinweise bestehen aus einem Piktogramm und einem Text. Bis zum Stichtag im Juli gilt für die Unternehmen eine Übergangsfrist, in der sie vorübergehend an ihren bereits hergestellten Produkten Aufkleber anbringen können. Diese Produkte können auch nach dem Termin noch verkauft werden, um eine sinnlose Vernichtung zu verhindern.

Plastik gelangt häufig in die Umwelt. Da es nicht verrottet, liegt es häufig an Stränden oder landet in den Mägen von Tieren. In vielen Hygieneprodukten, Zigaretten und To-Go-Bechern ist Plastik verarbeitet. Viele Produkte aus Einwegplastik werden ohnehin ab Juli 2021 in der EU verboten sein. Einige weitere, die mangels ökologischer Alternativen nicht verboten werden können, sollen künftig das spezielle Label tragen.