Hitzewelle im Land Hitzefrei für alle? Gibt es nicht!

Auf den Baustellen sind die Anforderungen durch die sehr hohen Temperaturen besonders hoch. Foto: picture alliance / dpa/Sebastian Gollnow

Verdi fordert für die Zukunft neue Instrumente, um die Arbeitnehmer bei Extremtemperaturen besser zu schützen. In anderen Gewerkschaften wirbt man eher für die schnell umsetzbaren Lösungen.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Hitzefrei? Kennt jeder aus der Schule. So hört sich gut an, was die Gewerkschaft Verdi fordert: eine Entlastung der Arbeitnehmer bei Extremtemperaturen mit längeren Pausen oder einem früheren Arbeitsende. Kurzfristig sind pauschale Hitzefrei-Regelungen aber nicht zu realisieren.

 

Wie begründet Verdi die Forderung? „Wir sollten endlich aufhören, die Augen vor der Realität zu schließen“, sagt Verdi-Landeschef Martin Gross. Hitzewellen seien inzwischen die Regel. „Wir brauchen daher ein festes Instrumentarium in den Betrieben und Dienststellen.“ Verdi rate den Betriebs- und Personalräten deshalb seit Jahren, für diesen Fall eine Betriebsvereinbarung mit ihren Arbeitgebern abzuschließen, damit nicht in jedem Jahr neu verhandelt werden müsse. Darin könne klar vereinbart werden, ab welcher Temperatur bestimmte Maßnahmen ergriffen werden müssen. „Vielleicht müsste auch der Gesetzgeber angesichts des Klimawandels verbindlichere Mindestvorgaben zum Umgang mit Hitze machen.“

Gute Maßnahmen seien schon heute die Vorverlegung der Kernarbeitszeit, wo es keine Gleitzeit gibt, und – wo möglich – ein verstärktes Homeoffice-Angebot, sagt Gross. Ventilatoren gehörten oftmals ohnehin zur Grundausstattung, sofern es keine Klimaanlage gibt. Und im Dienstleistungsbereich ließen sich Jackett und Krawatte auch gegen eine luftigere Bekleidung austauschen.

Welche Arbeitsplätze sind gefährdet? Generell sind vor allem Jobs im Freien den Extrembedingungen ausgesetzt: am Bau, im Garten- und Landschaftsbau, in der Landwirtschaft, in der Gebäudereinigung – im Bereich des öffentlichen Dienstes insbesondere die Müllabfuhr. Es gibt aber auch Arbeitsplätze, wie das Backen in der Ernährungsindustrie, die praktisch ganzjährig der Hitze an den Öfen ausgesetzt sind.

Was tun Unternehmen zur Entlastung? Bosch etwa gewährt allen Beschäftigten, die nicht in klimatisierten Räumen arbeiten, an heißen Tagen zusätzliche Pausen. Die Deutsche Post rüstet ihre Zusteller mit Kühlkappen und Kühltüchern aus. Die Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) teilt Wasser, Sonnencreme und Kopfbedeckungen an seine Kräfte aus – die zudem bis auf weiteres eine Stunde früher zu ihren Touren aufbrechen.

Wie kommt die Hitzefrei-Forderung an? Den Gewerkschaften im Land sind keine aktuellen Konfliktfälle in Betrieben bekannt. Uwe Hildebrandt, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), sieht zunächst auch nicht den Gesetzgeber oder die Tarifparteien gefordert – zumal sich generelle Regelungen nicht über Nacht umsetzen ließen. „In erster Linie sind jetzt die Betriebsräte die Ansprechpartner“, unterstreicht er die Verantwortung der Betriebsparteien und berichtet von einem Fall aus der Ernährungsindustrie, wo jetzt die Kernarbeitszeit teilweise vorverlegt wurde.

Andreas Harnack, Regionalleiter der Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (BAU), weiß von einem Stuttgarter Baubetrieb, bei dem eine ganze Kolonne am Montag festgestellt hat: Es geht nicht mehr auf der Baustelle. Die Betroffenen konnten Stunden aus ihrem Arbeitszeitkonto nehmen, um frei zu machen. „Andernfalls würden sie keinen Lohn erhalten“, sagt Harnack, der seinerseits für ein differenziertes Vorgehen statt einer pauschalen Hitzefrei-Forderung wirbt.

Gemeint sind mit der Berufsgenossenschaft abgestimmte Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Technisch ließe sich zum Beispiel mit einem Sonnenschutz über der Baustelle die Beschattung von Arbeitsplätzen organisieren. Organisatorisch könnte man Arbeitszeit in die kühleren Stunden legen. Zudem sollte konsequent alle 55 Minuten eine Trinkpause im Schatten gemacht werden. „Dann ist die Produktivität höher, als wenn man die Pause nicht macht.“

Zugleich sollte die Arbeitskleidung an Tagen mit viel Sonne angepasst werden – da gebe es mittlerweile „ausgefuchste Systeme“. Gemeint sind etwa moderne Helme. Die Berufsgenossenschaft bezuschusse teils die persönliche Schutzausrüstung. „Erst wenn dies alles nicht hilft, kann man notfalls über Hitzefrei nachdenken“, sagt Harnack, der auch auf den wohl einzigen Tarifvertrag mit Hitzeschutzregelung und Sommer-Ausfallgeld verweist: im Dachdeckerhandwerk.

Wie sehen die Arbeitgeber die Lage? Aus Sicht der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW) gibt es „keine Notwendigkeit für zusätzliche Hitzefrei-Regelungen“, wie ein Sprecher mitteilt. Auch bei hohen Temperaturen entfalle die Arbeitspflicht nicht automatisch – es gebe keine gesetzlich definierte Obergrenze zulässiger Temperaturen am Arbeitsplatz. Die Unternehmen seien zwar darum bemüht, die Lufttemperatur in Arbeits- und Pausenräumen auf nicht mehr als 26 Grad Celsius steigen zu lassen. „Doch auch jenseits dieser Grenze ergeben sich keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Folgen.“ Arbeitnehmer könnten weder klimatisierte Räume noch Hitzefrei verlangen.

Der Arbeitgeber hat nach den gesetzlichen Vorschriften aber generell dafür zu sorgen, dass es nicht zu einer Gesundheitsgefährdung kommt. Im Betrieb müssen Fenster oder Glaswände mit geeigneten Sonnenschutzsystemen ausgerüstet sein. Möglich sind auch organisatorische Maßnahmen wie die Nutzung von Gleitzeitregelungen oder die Lockerung von Bekleidungsregeln. Daheim arbeiten ist nur dann eine gute Lösung, wenn der Arbeitgeber zustimmt: „Auch bei hohen Temperaturen gibt es keinen automatischen Anspruch auf Homeoffice, selbst wenn es zu Hause vermeintlich kühler ist als im Betrieb“, betont der UBW-Sprecher.

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