Exklusiv 120 Millionen Euro Schadenersatz verlangt die LBBW von drei Ex-Geschäftsführern ihrer Immobilientochter. Erst jetzt wird der schon länger laufende Zivilprozess bekannt. Es geht um Verluste aus Auslandsprojekten, so in Rumänien.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Die Turbulenzen von 2009 bei der einstigen Immobiliengesellschaft der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) werden derzeit nicht nur strafrechtlich, sondern auch zivilrechtlich aufgearbeitet. Wie erst jetzt bekannt wird, hat die Landesbank drei ehemalige Geschäftsführer der Tochtergesellschaft auf Schadenersatz in Höhe von 120 Millionen Euro verklagt. Dies bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Stuttgart der Stuttgarter Zeitung. Vor der 9. Zivilkammer sei bereits „seit geraumer Zeit“ ein entsprechender Rechtsstreit anhängig. Kläger sei die LBBW Immobilien Management GmbH, die nach dem Verkauf des Wohnungsbestandes von der früheren LBBW Immobilien GmbH übrig blieb. Beklagt würden der frühere Vorsitzende der Geschäftsführung, Hans S. sowie seine einstigen Kollegen Frank B. – zuständig für Finanzen – und Ralf N., der die Projektentwicklung verantwortete. Begründet werden die Forderungen laut dem Gericht „mit verschiedenen Bauprojekten, unter anderem dem sogenannten Rumänien-Engagement“.

 

Damit dürfte ein Vorhaben im rumänischen Cluj (Klausenburg) gemeint sein, das seit Dienstag in einem Strafprozess vor dem Landgericht aufgearbeitet wird. Die Anklage wirft dem ehemaligen Geschäftsführer Ralf N. (56) und einem früheren Projektleiter schwere Untreue vor. Durch die schlechte Vorbereitung des geplanten Baus von 1600 Hochpreiswohnungen, der später abgeblasen wurde, hätten sie einen Schaden von mindestens 21 Millionen Euro verursacht. Beide Angeklagte weisen die Vorwürfe entschieden zurück.

Bank schweigt zu laufenden Verfahren

Ursprünglich wollte die Staatsanwaltschaft auch Hans S. und Frank B. anklagen. Das Landgericht sah aber keinen ausreichenden Tatverdacht und lehnte es daher ab, das Hauptverfahren zu eröffnen; diese Entscheidung wurde später vom Oberlandesgericht bestätigt.

Zu Beginn des Prozesses hatte Ralf N. eine mehrstündige Erklärung abgegeben, in der er die Staatsanwaltschaft scharf attackierte und das Rumänien-Projekt als gut vorbereitet verteidigte. Darin erwähnte er auch eine „zivilrechtliche Stellungnahme“ seines früheren Kollegen Frank B. Dies war der erste öffentliche Hinweis auf das Zivilverfahren, von dem bis dahin nichts durchgesickert war. Die Landesbank wollte sich auch jetzt nicht dazu äußern. Begründung: zu laufenden Verfahren sage man grundsätzlich nichts. Auch von den drei Beklagten und ihren Rechtsanwälten war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.