Man traf sich vor Gericht wieder – die klagende Mutter und die Vertreter der Nürtinger Kita Lalilu, die den Betreuungsvertrag für die Tochter der Frau gekündigt hatte. Das Mädchen leidet aufgrund eines Herzfehlers an einer Entwicklungsverzögerung. Als das Kind dann auch noch zwei epileptische Anfälle in der Kita bekam, sahen sich die Erzieherinnen vollends überfordert. Für die Mutter ein klarer Fall von Diskriminierung, für die Kita Fürsorge für das Personal. Hätte man eine Inklusionskraft gehabt, wäre die Betreuung fortgesetzt worden. Doch trotz der vom Gericht anerkannten Bemühungen der Kita wurde keine solche Kraft gefunden. Inzwischen geht das Mädchen in eine andere Kita – mit Inklusionskraft.
Grundsätzlicher Rechtsanspruch
Was der Fall lehrt: An Helferinnen oder Helfern, die Kinder mit Behinderung beim Besuch von Kita oder Schule begleiten, herrscht – wie bei allem Fachpersonal – ein Mangel. Und: Es gibt einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Inklusion spätestens seit 2009, als Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifizierte.
In deren 24. Paragraf heißt es, Menschen dürften „nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden“. Das heißt im Klartext: Alle Schularten – und eben nicht nur die sonderpädagogischen – haben sich für behinderte Schülerinnen und Schüler zu öffnen. Zur Umsetzung trat 2015 in Baden-Württemberg ein inklusives Schulgesetz in Kraft. Für die Kitas fiel 2021 im Sozialgesetzbuch der Inklusionsvorbehalt „sofern der Hilfebedarf dies zulässt“ weg.
Nun sind Recht und Realität bekanntlich nicht immer deckungsgleich. Vor allem dann nicht, wenn Ressourcen und Bedarf auseinanderklaffen. Stand Ende 2022 konnten im Landkreis Esslingen 36 Kinder die Kita mangels Inklusionshilfe nicht besuchen, teilt das Landratsamt auf Anfrage mit.
In der Schulbegleitung, heißt es weiter, zeige sich ein ähnliches Bild. Zu betrachten sind diese Personallücken mit ihren bitteren, ausgrenzenden Folgen für die betroffenen Kinder allerdings vor dem Hintergrund des Anstiegs der Fallzahlen. Im Jahr 2007 erhielten im Kreis Esslingen 102 Kita-Kinder Einzelfallhilfe, 2021 bereits 195. Der bisherige Höchststand war 2019 mit 204 erreicht. Bei der Schulbegleitung indes gehen die Zahlen stetig und wesentlich steiler nach oben: von 141 im Jahr 2015 auf 452 im Jahr 2021.
Grund des Anstiegs ist – analog den landesweiten Zahlen – der drastische Zuwachs an diagnostizierten seelischen Krankheiten oder Behinderungen unter den Kindern wie Autismus, ADHS oder Beziehungsstörungen. Allein im Kita-Bereich nahmen aus diesem Grund die Einzelfallhilfen seit 2007 um weit mehr als das Dreifache zu: von 34 auf 118. Daraus auf einen wachsenden seelischen Notstand bei Kindern zu schließen, gilt jedoch als nicht zulässig. Die Symptome waren schon immer verbreitet, nur wurde früher die Diagnose nicht oder nicht zulänglich gestellt. Zugleich dürfte sich durch die gewachsene gesellschaftliche Wertschätzung der Inklusion und die veränderte Rechtslage die Nachfrage nach entsprechenden Angeboten entwickelt haben. Besonders schwierig ist es aber, die für Kinder mit seelischen Störungen erforderlichen pädagogischen Fachleute als Inklusionshelferinnen und -helfern zu finden.
Nichtfachkräfte sind etwas leichter zu finden
Zuständig für deren Bewilligung und weitgehend auch für die Finanzierung ist der Landkreis. Die Fallpauschalen wurden zu Jahresbeginn deutlich erhöht. Das Personal wird im Kita-Bereich von den Einrichtungen selbst organisiert, bei der Schulbegleitung sind freie Träger wie die Lebenshilfe oder Jugendhilfe aktiv im Einsatz. Von allen Seiten wird unisono bestätigt: Auch durch intensive Suche kann der Bedarf an Inklusionskräften nicht in allen Bereichen gedeckt werden. „Unsere Stellenanzeige für diesen Arbeitsbereich ist dauerhaft geschaltet“, sagt Lukas Schwerer von Jugendhilfe aktiv. Etwas besser ist die Situation bei Nichtfachkräften für Kinder mit leichteren Handicaps. Frank Wagner von der Lebenshilfe Esslingen, die in diesem Bereich tätig ist, schildert das Beispiel eines Realschülers mit Downsyndrom, „der etwas Verständnishilfe braucht, dann aber dem Unterricht gut folgen kann“; oder einer Grundschülerin im Rollstuhl, die für Wege in und zur Schule Hilfe benötigt. Nichtfachkräfte für solche Aufgaben finde man in Esslingen relativ schnell, sagt Wagner, zum Beispiel Mütter, die eine Arbeit suchen, während die eigenen Kinder in der Schule sind, oder junge Leute, die nach dem Freiwilligen Sozialen Jahr weitermachen und zudem etwas Geld verdienen wollen.
„Aber auf den Fildern wird es bereits bei den Nichtfachkräften wieder problematisch.“ Überhaupt scheint in Esslingen die Lage noch relativ entspannt, auch wenn man bei der Stadtverwaltung von elf Kindern weiß, für die Integrationshilfe bislang fehlt. Lukas Schwerer sagt aber: Dass in Esslingen „Kinder und Jugendliche dauerhaft nicht beschult werden können aufgrund einer fehlenden Schulbegleitung, haben wir so noch nicht erlebt“.
Steigerungen um über 100 Prozent
Kitas
Landesweit hat laut Auskunft des Sozialministeriums die Zahl der Kita-Kinder mit Einzelhilfe zur Inklusion von 2014 bis 2021 um 24 Prozent auf 5144 zugenommen. Der Anteil von Kindern mit seelischer Behinderung stieg um 132 Prozent.
Schulen
Hier stieg die Gesamtzahl im selben Zeitraum um 146 Prozent auf 4211, die Fallzahl der seelischen Behinderungen um 160 Prozent.