In Baden-Württemberg sollen in Zukunft Hundehalter einen Hundeführerschein ablegen müssen – das hat die neue Landesregierung geplant. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Volontäre: Annika Mayer (may)

Stuttgart - In einigen anderen Bundesländern gilt die Regelung bereits, jetzt soll sie auch nach Baden-Württemberg kommen: Hundehalter sollen in Zukunft nach dem Willen der Landesregierung auch im Südwesten einen Hundeführerschein ablegen müssen. Dabei will sich Regierung an einem bereits bestehenden Modell orientieren. Wir beantworten die Fragen, die nun für Hundehalter im Südwesten wichtig sind.

 

Was hat es mit dem Hundeführerschein auf sich?

Die neue grün-schwarze Landesregierung plant laut dem Koalitionsvertrag die Einführung eines Sachkundenachweises für Hundehalter, der umgangssprachlich oft als Hundeführerschein bezeichnet wird. Dabei wolle man sich Niedersachsen zum Vorbild nehmen. Denn dort müssen Hundehalter bereits seit 2013 einen solchen Beleg erbringen, wenn sie sich ihren Vierbeiner nach dem ersten Juli 2011 angeschafft haben. Die Hunderasse spielt dabei keine Rolle. Zusätzlich zum Sachkundenachweis soll in Baden-Württemberg auch eine Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Versicherungspflicht für Hunde in Kraft treten.

Was ist ein Sachkundenachweis?

Mit dem Sachkundenachweis soll belegt werden, dass Herrchen und Frauchen über die notwendige Kenntnis zur Hundehaltung verfügen und mit dem Vierbeiner umgehen können. Wie der SWR berichtet, umfasst der Sachkundenachweis fünf Praxisstunden zu jeweils 90 Minuten und drei Theorieblöcke zu je zweieinhalb Stunden. Dabei würden Themen wie Haltung, Pflege und Verhaltensweise des Vierbeiners sowie das Gassigehen mit oder ohne Leine behandelt werden. Abschließend müssen die Hundehalter eine theoretische und eine praktische Prüfung bestehen. Folgt die baden-württembergische Landesregierung dem Beispiel Niedersachsens, muss der theoretische Teil bald vor der Anschaffung eines Hundes abgelegt werden. Die praktische Prüfung würde dann innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf des Vierbeiners erfolgen.

Warum soll diese Regelung eingeführt werden?

Bisher war in Baden-Württemberg ein Sachkundenachweis nur für Kampfhunde verpflichtend. Die Erweiterung der Regelung auch auf andere Hunde dient dem Schutz von Mensch und Tier, wie die Veterinärmedizinerin Julia Stubenbrod in einem Interview mit unserer Redaktion erklärte. Denn nicht nur Kampfhunde würden beißen – eine Vielzahl der Vorfälle gehe auch von beliebten Familienhunde-Rassen im Haushalt und in der Nachbarschaft aus.

Lesen Sie hier: „Nicht nur Kampfhunde beißen“ (Plus)

Welche Hundehalter müssen einen Hundeführerschein machen?

Wenn sich die Landesregierung bei der Ausgestaltung der Regelung an Niedersachsen orientiert, müssten nicht alle Hundehalter einen Sachkundenachweis erbringen: Dort sind Herrchen und Frauchen von der Pflicht befreit, wenn sie in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang durchgehend einen Hund gehalten haben, ohne dass Probleme auftraten. Auch Jäger, Tierärzte, Tierheimbetreiber sowie Menschen mit einem Blindenführhund oder Behindertenbegleithund müssen in Niedersachsen keinen Hundeführerschein ablegen. Die Regelung würde im Südwesten somit besonders Ersthundebesitzer betreffen.

Wo bekomme ich einen Sachkundenachweis?

Laut dem SWR können die Praxisstunden und Theorieblöcke an Hundeschulen absolviert werden. Das koste beispielsweise an der Hundeschule Stuttgart 200 Euro plus Gebühren für die abschließende Prüfung. Diese nehme ein extra zugelassener Tierarzt ab. Auch Julia Stubenbrod nannte unserer Redaktion Hundeschulen sowie Verbände als Anlaufstellen für einen Sachkundenachweis.

Wann tritt die Regelung in Baden-Württemberg in Kraft?

Ab wann genau Hundehalter einen Sachkundenachweis erbringen müssen, ist bisher noch nicht absehbar. Wie die Regelung genau ausgestaltet wird, ist ebenfalls noch nicht bekannt.