Wie geplant soll die Impfpflicht in Österreich Anfang Februar in Kraft treten. Für wen soll sie gelten und wie soll kontrolliert werden?

Wien - In Österreich soll die Impfpflicht gegen das Coronavirus wie geplant Anfang Februar in Kraft treten. So steht es in dem Gesetzentwurf, den die Regierung am Sonntag vorstellte. Die Impfpflicht soll für Personen ab 18 und nicht wie bislang geplant ab 14 Jahren gelten. Kontrollen sollen Mitte März beginnen, darunter im Straßenverkehr, wie Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) sagte. Für Impfverweigerer gilt ein Strafrahmen von 600 und 3600 Euro, wenn sie einer Impfaufforderung nicht nachkommen und einen gesetzten Impftermin verstreichen lassen.

 

Das Gesetz gilt für alle Menschen mit Wohnsitz in Österreich. Ausnahmen sind für Schwangere und Menschen vorgesehen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Genesene sollten für 180 Tage ausgenommen sein.

Parlament soll das Gesetz am 20. Januar beschließen

Das Parlament soll das Gesetz am Donnerstag (20. Januar) beschließen. Das gilt als Formsache, weil die Regierungskoalition aus der konservativen ÖVP und den Grünen über die nötige einfache Mehrheit verfügt.

Von den Oppositionsparteien lehnt nur die von 2017 bis 2019 mitregierende rechte FPÖ eine Impfpflicht kategorisch ab. Gegner des Gesetzes kritisieren unter anderem, dass Impfungen vorgeschrieben werden, die die Weitergabe des Virus nur unzureichend verhindern.

„Es geht nicht um einen Kampf Geimpfte gegen Ungeimpfte“, sagte Bundeskanzler Karl Nehammer. Vielmehr gehe es darum, dass die ganze Gesellschaft wieder in Freiheit leben könne. Er wurde im Januar selbst positiv getestet. Er habe aber dank seiner Impfung immer die Zuversicht gehabt, nicht ins Krankenhaus zu müssen, sagte er. Nehammer erholte sich nach eigenen Angaben schnell.