In Deutschland wird generell von Oktober bis Ostern das Fahren mit Winterreifen empfohlen. Aber besteht auch eine rechtliche Verpflichtung dazu? Wir klären auf.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Laut § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besteht in Deutschland eine situationsabhängige Winterreifenpflicht. Diese tritt in Kraft, sobald Witterungsbedingungen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte herrschen. Außerhalb solcher Bedingungen gibt es keine gesetzliche Vorschrift, Winterreifen zu benutzen. Entscheidend sind also die aktuellen Wetterverhältnisse.

 

Risiken des Fahrens mit Sommerreifen im Winter

Obwohl es keine durchgehende Winterreifenpflicht gibt, ist das Fahren mit Sommerreifen im Winter riskant. Wetterbedingungen können sich schnell ändern, und die Nutzung von Sommerreifen kann gefährlich für die eigene und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer sein. Winterreifen bieten besseren Grip und kürzere Bremswege auf Schnee und Eis. Zudem drohen bei Missachtung der situativen Winterreifenpflicht Bußgelder, Punkte in Flensburg und Probleme mit der Versicherung im Falle eines Unfalls.

Konsequenzen des Fahrens ohne Winterreifen

Verstöße gegen die Winterreifenpflicht können mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg geahndet werden. Bei Unfällen mit Sommerreifen im Winter kann es zudem zu erheblichen Problemen mit der Versicherung kommen, inklusive Leistungsverweigerungen oder Regressforderungen, wie der ADAC informiert. Daher ist es ratsam, im Winter auf Sommerreifen zu verzichten.

Ganzjahresreifen als Alternative

Für diejenigen, die nicht zweimal jährlich die Reifen wechseln möchten, bieten sich möglicherweise Ganzjahresreifen als Alternative an. Diese haben jedoch im Vergleich zu reinen Winterreifen auch einige Nachteile. Ausführliche Informationen rund um Allwetterreifen finden Sie zum Beispiel in diesem Ratgeber des ADAC.