Ab Mitte März dürfen nur noch geimpfte Personen in Kliniken, beim Rettungsdienst oder in Altenheimen arbeiten. Die Arbeitgeber müssen das überprüfen. Manche fordern eine Impfpflicht für alle Bürger

Leonberg/Böblingen - Etwa 5000 Menschen arbeiten beim Klinikverbund Südwest. Sechs Krankenhäuser in den Kreisen Böblingen und Calw betreibt der Verbund. Von Mitte März an müssen alle Mitarbeiter vollständig gegen das Coronavirus geimpft sein. Sonst droht die Kündigung. So sieht es ein neues Gesetz vor, das der Bundestag vor wenigen Tagen beschlossen hat. „Das Impfgebot gilt nicht nur für die Ärzte und Pfleger, sondern für alle Mitarbeiter, auch die Reinigungskräfte und Verwaltungsmitarbeiter“, sagt Ingo Matheus, der Pressesprecher des Verbunds.

 

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Grundsätzlich begrüße man eine Impfpflicht, sagt Ingo Matheus. „Aber diese Pflicht für Mitarbeiter im Gesundheitswesen kann nur ein erster Schritt sein. Es muss eine allgemeine Impfpflicht kommen.“ So sähen es auch viele der geimpften Kollegen in den Häusern. „Für die Pandemiebekämpfung reicht es nicht, wenn medizinisches Personal immunisiert ist. Sinnvoll ist sie nur, wenn möglichst viele Menschen einen Impfschutz haben“, erläutert der Pressesprecher.

85 Prozent im Klinikverbund bereits geimpft

Trotzdem gebe es nun das neue Gesetz für Beschäftigte im Gesundheitswesen. „Und wir müssen es umsetzen. Aktuell geht es zunächst darum, dass die Personalabteilung genau erhebt, wer bereits geimpft, wer geboostert ist und bei wem der Impfschutz noch fehlt.“ Dabei sei man beim Klinikverbund schon auf einem guten Stand. Auf etwa 85 Prozent schätzt Ingo Matheus die Impfquote aller Mitarbeiter beim Klinikverbund.

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„Im patientennahen Bereich sind es mehr als 90 Prozent.“ Für alle, die bisher gezögert hätten, seien weitere Impfaktionen in den Krankenhäusern für Januar und Februar geplant. Mit Leuten, die weiterhin zögerten, würde man dann gezielt das Gespräch suchen, erklärt Ingo Matheus. Er befürchtet aber: „Die Gefahr, dass uns dann einige Mitarbeiter abspringen, besteht natürlich.“

Einige Pflegeheim-Mitarbeiter warten auf Novavax

Diese Befürchtung teilt Angelika Herrmann nicht. „Ich persönlich weiß bisher nur von einer Person in unseren Häusern, die sich nicht impfen lassen möchte“, sagt die Regionalleiterin der Altenhilfe Leonberg/Stuttgart. Zu ihrem Bereich gehören vier Pflegeheime in Leonberg, zwei in Weissach sowie eine Diakoniestation mit mobilem Pflegedienst, insgesamt fast 500 Mitarbeiter.

In den Einrichtungen liege die Impfquote zwischen 80 und 100 Prozent. Bei den niedrigeren Zahlen käme aber eine gewisse Zahl an Mitarbeitenden dazu, die erst eine Coronainfektion durchlaufen haben und noch nicht geimpft werden dürfen. „Es gibt aber auch eine gewisse Zahl an Mitarbeitenden, die auf den Totimpfstoff von Novavax warten“, sagt Angelika Herrmann. Diese wollten sich impfen lassen, sobald er zur Verfügung steht.

Besondere Verantwortung in der Pflege

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat den Impfstoff am Montag nun zugelassen. Ob das noch ausreicht, um diese Menschen bis zum Stichtag 15. März vollständig gegen das Coronavirus zu immunisieren? Das werde man sehen, wenn es soweit ist.

„Ich hoffe, dass sich dann auch alle impfen lassen, denn ich will keinen verlieren“, sagt die Regionalleiterin. Alle nicht geimpften Mitarbeiter ließen in ihrer Arbeit besondere Vorsicht walten. In der Samariterstiftung stehe man der Impfpflicht im Gesundheitswesen grundsätzlich positiv gegenüber. „Alle Pflegenden sind sich ihrer besonderen Verantwortung bewusst, die Infektion nicht weiterzutragen“, sagt Angelika Herrmann.

DRK geht direkt auf ungeimpfte Mitarbeiter zu

Sehr optimistisch gibt sich Wolfgang Hesl, der Böblinger Kreisgeschäftsführer des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Der Bayer war vor seiner Tätigkeit in Böblingen Geschäftsführer bei einem bayerischen Rotkreuz-Verband. „Da hatten wir ja vor einigen Jahren mit der Einführung der Masern-Impfpflicht eine ähnliche Thematik. 52 Kindergärten gehörten damals zum Verantwortungsbereich von Hesl. „Unsere Befürchtungen, dass da einige Erzieherinnen oder andere Mitarbeiter wegen der Impfpflicht abspringen, war groß. Doch am Ende haben wir keinen einzigen verloren.“

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1200 Hauptamtliche arbeiten beim Kreisverband Böblingen: in einem der elf Altenpflegeheime, darunter auch in Renningen und Rutesheim, beim Rettungsdienst, beim Krankentransport und in der ambulanten Krankenpflege. 85 bis 90 Prozent seien bereits geimpft, sagt Wolfgang Hesl. Die anderen habe man immer wieder versucht, mit Vorträgen und Aufklärungsgesprächen zu motivieren – mit Erfolg. „Am vorletzten Wochenende hatten wir noch mal eine Impfaktion, bei der sich 40 Leute zum ersten Mal haben impfen lassen.“ Für diese gebe es eine weitere Aktion zur Zweitimpfung im Januar. „Alle anderen aber müssen sich nun selbst darum kümmern“, sagt der DRK-Chef.

Wer sich nicht impfen lässt, riskiert die Kündigung

Mit der nächsten Gehaltsabrechnung erhalte jeder Mitarbeiter die Information, dass er bis Mitte März immunisiert sein müsse. „Sonst drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen von der Freistellung ohne Lohnfortzahlung bis hin zur Kündigung“, sagt Wolfgang Hesl. Er ist aber zuversichtlich: „Ich bin überzeugt, dass sich am Ende alle impfen lassen und wir keinen Mitarbeiter verlieren.“

Impfpflicht

Corona
 Vom 16. März 2022 an gilt eine Impfpflicht für Personen, die in Krankenhäusern, in Arzt- und Zahnarztpraxen, in Altenheimen, bei Rettungsdiensten oder in Einrichtungen für behinderte Menschen arbeiten. Auch Mitarbeiter von Rehakliniken und ambulanten Pflegediensten müssen dann gegen Corona geimpft sein. Dies hat der Bundestag vor wenigen Tagen beschlossen.

Masern
 Bereits seit 1. März 2020 gibt es eine Impfpflicht gegen Masern für alle Mitarbeitenden in Kliniken, Arztpraxen, bei ambulanten Pflegediensten, aber auch für Lehrer und Erzieher in Schulen und Kindertagesstätten, für Tagesmütter sowie für Mitarbeiter in Flüchtlingsheimen. Seither müssen auch Eltern vor dem Kita- oder Schulbesuch ihrer Kinder nachweisen, dass ihr Kind gegen Masern immunisiert ist. Auch die Bewohner von Asylheimen oder anderen Gemeinschaftsunterkünften müssen sich gegen Masern impfen lassen.