In Ostfildern-Ruit Hebammen kündigen wegen Impfpflicht

Müssen künftig geimpft sein: Hebammen und Mitarbeiter im Pflegebereich Foto: dpa/H. Hollemann

In Ostfildern-Ruit haben zwei Hebammen gekündigt, weil ab Mitte März die Impfpflicht in der Pflege gilt. Sind das Einzelfälle?

Familie/Bildung/Soziales: Lisa Welzhofer (wel)

Ostfildern/Stuttgart - Die Impfpflicht, die ab 15. März für das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt, wirft einen Schatten voraus: In der Klinik Ostfildern-Ruit haben deshalb nun zwei Hebammen gekündigt. Das bestätigte eine Sprecherin der Medius-Kliniken, zu denen das Haus gehört, unserer Zeitung.

 

Es handele sich um zwei Teilzeitstellen. Personalengpässe gebe es deshalb nicht. Die beiden Kündigungen seien bislang allerdings die einzigen dieser Art. Man sehe keine „statistischen Auffälligkeiten hinsichtlich der Fluktuation“.

Sind andere Fälle bekannt?

Konkrete Fälle wie aus Ruit sind aus anderen Kliniken der Region bisher nicht bekannt geworden. Sowohl das Klinikum Stuttgart als auch der Klinikverbund Südwest, die RKH Kliniken und die Filderklinik teilen auf Anfrage mit, dass bisher keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Verweis auf die Impfpflicht gekündigt hätten.

Ein großes Thema sind der Stichtag 15. März und seine Konsequenzen in den Krankenhäusern allerdings trotzdem. Man schreibe derzeit alle Beschäftigten, die noch keinen Impfnachweis vorgelegt hätten, an, sagt Jan Steffen Jürgensen, Medizinischer Vorstand im Klinikum Stuttgart. Für Ungeimpfte biete man Informationen oder teilweise persönliche Infogespräche mit Klinikleitung und dem Personalrat an. Bei Neueinstellungen sei die Impfung Voraussetzung.

Ungeimpfte vor allem in Verwaltung oder Logistik

Die Impfquote liege bei den Beschäftigten bereits bei knapp 95 Prozent, so Jürgensen, Nichtgeimpfte würden „eher in patientenfernen Bereichen wie der Verwaltung oder der Logistik“ arbeiten. Im Pflegebereich habe man in der Pandemie die Zahl der Kräfte um etwa 100 auf nun 2800 steigern können. Derzeit sei die Personalausstattung „im ärztlichen und pflegerischen Bereich deutlich überdurchschnittlich, auch wenn die Belastung derzeit ungleich verteilt ist“.

Jeder zehnte Mitarbeiter könnte betroffen sein

Auch beim Klinikverbund Südwest (KVSW), zu dem Häuser in Sindelfingen, Böblingen, Calw, Nagold, Leonberg und Herrenberg gehören, verweist man auf eine hohe Impfquote. „Diese lag im Dezember zwischen 83 und 85 Prozent bei allen 5000 Mitarbeitern, nimmt man nur die patientennahen Bereiche, liegt die Quote über 90 Prozent“, sagt KVSW-Sprecher Ingo Matheus. Die Filderklinik spricht von einer Immunisierungsrate von fast 90 Prozent, die RKH Kliniken, mit Standorten unter anderem im Kreis Ludwigsburg und im Enzkreis, von 85 Prozent. In allen Häusern geht man derzeit auf ungeimpfte Mitarbeiter zu und klärt auf.

Dennoch: Auch bei diesen Impfquoten könnte jeder zehnte Mitarbeiter ab Mitte März wegfallen. Denn beim Klinikum Stuttgart und dem KVSW geht man davon aus, dass, wer bis dahin keinen Impfnachweis vorgelegt hat oder nicht nachweist, dass er aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, im Normalfall ohne Bezüge freigestellt wird. Eine Einschätzung, die auch die Gewerkschaft Verdi teilt.

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Fälle ohne Nachweis müssten die Einrichtungen dem Gesundheitsamt melden. Könne ein Arbeitgeber für einen ungeimpften Angestellten keine alternative Beschäftigung finden, bei der er keine Patienten gefährde, werde das Gesundheitsamt in der Regel ein Tätigkeitsverbot aussprechen, was dann zur Freistellung ohne Gehalt führe, so Verdi-Sprecher Andreas Henke. Als Gewerkschaft habe man derzeit aber keinen Überblick, wie vielen Beschäftigten das drohe oder wie viele Mitglieder im Pflegebereich freiwillig kündigen wollen. Der Beratungsbedarf sei noch gering.

Gesundheitsamt entscheidet

Das Bundesgesundheitsministerium betonte zuletzt, dass die Leitung einer Einrichtung keine Verpflichtung zur Freistellung von Bestandspersonal hat. Das entscheide das Gesundheitsamt im Einzelfall. Manche Arbeitsrechtler gehen davon aus, dass ein Arbeitnehmer, der dauerhaft keinen Impfnachweis bringt, gekündigt werden kann.

Betroffen sind von der Impfpflicht neben den Krankenhäusern unter anderem Rehakliniken, Praxen und Pflegeeinrichtungen. Letztere leiden ohnehin unter Personalmangel. Man setze in der Impffrage „mit den Mitarbeitenden auf den Dialog und Überzeugungsarbeit“, heißt es von der Keppler-Stiftung in Sindelfingen, die an gut 20 Standorten im Land Altenpflegehäuser betreibt. Bisher hätten keine Mitarbeiter gekündigt, man gehe aber davon aus, dass ungeimpftem Personal der Zutritt zu den Einrichtungen verboten werde.

Auch Freiberufler betroffen

Andere Träger von Altenpflegeeinrichtungen wollen sich zu möglichen Konsequenzen teils noch nicht äußern. Man kläre derzeit noch die rechtliche Situation, heißt es etwa vom Wohlfahrtswerk. Allerdings gehe man davon aus, „dass noch Kündigungen von Mitarbeitenden eingehen, die sich in eine andere Branche umorientieren“.

Was die Berufsgruppe der Hebammen betrifft, von denen nun zwei in Ruit gekündigt haben, so weiß der Hebammenverband Baden-Württemberg derzeit nicht, ob weitere Kolleginnen einen solchen Schritt planen. Unter Hebammen gebe es wie überall geimpfte wie ungeimpfte. Klar ist aber: Auch für selbstständig tätige Hebammen gilt ab Mitte März die Impfpflicht.

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