Die Einführung der Sonderschulpflicht 1972 war für die behinderten Kinder und ihre Eltern ein Segen. Mehr als 40 Jahren später fällt die Pflicht: der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung soll Normalität werden

Stuttgart - Der Ministerrat hat Eckpunkte zur Inklusion vorgelegt und damit „einen ersten wichtigen Schritt getan, um die gesetzlichen Grundlagen für die Inklusion zu schaffen“, wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte. „Wir wollen eine Kultur des Miteinanders, nicht der Ausgrenzung“, formulierte Kultusminister Andreas Stoch (SPD) das Ziel des Verfahrens. Nachdem es ursprünglich für dieses Jahr vorgesehen war, wird das Schulgesetz nun zum Schuljahr 2015/16 geändert. Dann werden Eltern ein Wahlrecht haben, ob sie ihr behindertes Kind an einer Sonderschule oder an einer allgemeinen Schule anmelden. Voraus geht eine qualifizierte Beratung. Ein absolutes Elternwahlrecht für eine bestimmte Schule werde es auch künftig nicht geben. Lehnt die Schulverwaltung den Wunsch der Eltern ab, muss sie das begründen und gegebenenfalls zusammen mit den Eltern Alternativen entwickeln.

 

Diese Wahlfreiheit werde einiges an Ressourcen fordern, unterstrich Kretschmann. Er verwies darauf, dass durch das Wahlrecht die „sehr lange Sonderschultradition“ tangiert werde und kündigte an, die Regierung werde „sorgsam und behutsam“ mit dem Paradigmenwechsel umgehen.

Das Kabinett formuliert die Inklusion ausdrücklich als Aufgabe für alle Schularten. Es sollen auch Kinder auf allgemeinen Schulen aufgenommen werden, die die Bildungsziele dieser Schularten nicht erreichen können. Für sie soll der so genannte zieldifferente Unterricht angeboten werden.

Jetzt haben behinderte Kinder einen Rechtsanspruch

Dabei ist es die Absicht der Landesregierung möglichst gruppenbezogen zu arbeiten. Auf lange Sicht gesehen, sollen an den Regelschulen, wenn es notwendig ist, zwei Lehrer die Klassen aus behinderten und nicht behinderten Kindern unterrichten. Kretschmann warnte aber vor zu großen Hoffnungen: „Die Einrichtungen kommen nur Schritt für Schritt in die Lage, die Erwartungen zu erfüllen“.

Schon jetzt werden behinderte Kinder an allgemeinen Schulen unterrichtet, nur haben sie den Rechtsanspruch noch nicht. Zum kommenden Schuljahr erhalten die Regelschulen 200 zusätzliche Lehrerstellen für die Inklusion. Das Land wolle nun die Rahmenbedingungen für die Schulgesetzänderung definieren und gleichzeitig die Inklusion „Schritt für Schritt nach der alten Regelung ausbauen“, erklärte Kultusminister Stoch. Er bekannte sich zu den Sonderschulen und vertrat den Anspruch, „wir müssen beides in hoher Qualität vorhalten“. Ein Modellversuch im Südwesten hatte ergeben, dass drei Viertel der Eltern von behinderten Kindern der Sonderschule den Vorzug geben.

In den Eckpunkten ist vorgesehen, dass sich Sonderschulen neben dem Unterricht für behinderte Kinder auch für nicht behinderte Kinder öffnen sollen. Gleichzeitig sollen die Sonderschulen „ihre Beratungs- und Unterstützungsleistung ausbauen“ und die inklusiven Angebote an Regelschulen unterstützen. Sonderpädagogen sollen behinderte Kinder beim Unterricht in der allgemeinen Schule unterstützen. Wenn ein Sonderschullehrer mehr als die Hälfte seiner Unterrichtsverpflichtung an der Regelschule arbeitet, ist geplant, ihn dorthin zu versetzen.

Der Kultusminister schließt nicht aus, dass manche Sonderschule zu klein wird

Stoch versichert, die Lehrer an den allgemeinen Schulen würden auf die neue Aufgabe der Inklusion gut vorbereitet und stark dabei unterstützt. Die Fortbildungen würden entsprechend verlagert.

Auch wenn der Kultusminister sich für die Doppelstruktur Sonderschule und Inklusion an Regelschulen aussprach, so wollte Stoch doch nicht ausschließen, dass kleine Sonderschulen zu klein werden könnten, wenn etliche ihrer Schüler an Regelschulen abwandern sollten.

Jutta Pagel-Steidl, die Geschäftsführerin des Landesverbands von Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung, befürchtet dagegen eine „Abschaffung der Sonderschulen durch die Hintertür“. Wenn Sonderschullehrer an Regelschulen versetzt würden, würden den Sonderschulen die Fachkräfte entzogen. Das sei unverantwortlich, da die Regelschulen schon allein mit Blick auf die Ausstattung den Bedürfnissen der behinderten Kinder noch nicht gerecht werden könnten, sekundiert Hans Ulrich Karg, der Vorsitzende des Verbands. Der Verband appelliert an die Regierung die hohe Qualität der Sonderpädagogik „nicht durch Schnellschüsse zu gefährden“, und die Inklusion dauerhaft und verlässlich zu finanzieren. Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ermahnt die Regierungsfraktionen, dauerhaft die notwendigen Lehrerstellen für den gemeinsamen Unterricht zu garantieren.

Die Opposition findet das Konzept insgesamt unausgegoren

Die oppositionelle CDU hält die Eckpunkte für schlecht vorbereitet. Monika Stolz, die Inklusionsexpertin der Landtags-CDU, betrachtet die geplante Versetzung der Sonderpädagogen als ein Problem. Die Lehrer dürften nicht „wie Schachfiguren von Schule zu Schule verschoben werden“. Die Finanzierung der Inklusion ist nach der Auffassung von Stolz ungeklärt. Sie fordert Kultusminister Stoch auf, „schleunigst eine tragfähige Vereinbarung mit den Kommunen“ zu treffen.

Die FDP begrüßt die Abschaffung der Sonderschulpflicht, befürchtet jedoch, die Sonderschulen könnten durch das „reichlich unausgegorene Konzept“ der grün-roten Landesregierung ausbluten. Die Landkreise vermissen Antworten auf offene Finanzierungsfragen, besonders was den Umbau von Schulhäusern angeht. Das könnten die Landkreise nicht alleine schultern, sagte ihr Verbandspräsident Joachim Walter. Die Regierungsfraktionen Grüne und SPD loben das qualifizierte Elternwahlrecht als Meilenstein für Inklusion und mehr Bildungsgerechtigkeit.

Gemeinsamen Angebote werden laufend ausgebaut

Regelschulen Auch wenn es noch nicht im Gesetz steht, besuchen schon viele behinderte Schüler im Land allgemeine Schulen. Laut Kultusministerium besuchten rund 20 300 junge Menschen mit besonderem Förderbedarf eine allgemeine Schule im Land. Rund 700 Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Angebot gingen im jetzt endenden Schuljahr auf eine Gemeinschaftsschule.

Außenklassen Sonderschulen und allgemeine Schulen machen häufig in der Organisationsform Außenklasse gemeinsame Sache. In der Schulstatistik stehen 650 Außenklassen mit 3300 Schülern. In den Modellregionen Stuttgart, Mannheim, Freiburg, Konstanz und Biberach sind 1000 Schüler in Inklusionsklassen