Thomas Mende, Strafverteidiger im Black Jackets-Prozess, kritisiert, dass einige Täter lange in U-Haft gesessen sind – zeigt aber auch Verständnis.
15.10.2012 - 21:30 Uhr
Stuttgart – Einige Täter haben im Prozess lange gemauert. Darunter habe vor allem der erzieherische Aspekt gelitten, an dem Jugendstrafverfahren ausgerichtet sein sollten, so Thomas Mende, dessen Mandant nun auch verurteilt worden ist.
Haben Sie schon einmal ein Verfahren einer Jugendkammer erlebt, das zweieinhalb Jahre lang gedauert hat, oder davon gehört?
Nein, aber in diesem Fall hat die Staatsanwaltschaft 21 junge Männer gemeinsam angeklagt, darunter sehr viele Heranwachsende. Und wenn man dann im Prozess allen Angeklagten gerecht werden möchte, muss man auf jeden Einzelnen von ihnen intensiv eingehen. Und dann dauert ein solches Verfahren seine Zeit.
Hätte der Prozess verkürzt werden können?
Das ist bei 21 Angeklagten sehr schwierig. Von Seiten mehrerer Verteidiger hat man einige Male versucht, eine Verständigung mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft zu erzielen, die das Verfahren beschleunigt hätte. Aber leider haben hier nicht alle mitgezogen, was aber unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten das gute Recht eines jeden Einzelnen ist.
Hätten die Staatsanwaltschaft und die Richter nicht eher andeuten können, dass bei einigen Angeklagten eine Verurteilung „nur“ wegen Körperverletzung und nicht wegen versuchten Mordes möglich wäre?
Ich hatte deswegen schon in einem sehr frühen Verfahrensstadium Kontakt zum Staatsanwalt aufgenommen. Es war schließlich von Anfang an klar, dass der Vorwurf des versuchten Mordes nur sehr schwer nachweisbar sein würde. Aber es ist Aufgabe des Gerichts, diese Frage im jeweiligen Einzelfall zu klären und schließlich zu entscheiden – was bei 21 Angeklagten eben sehr viel Zeit in Anspruch nehmen kann.
Ihr Mandant sitzt seit drei Jahren in Untersuchungshaft. Wie sah sein Alltag aus?
Das ist das Missliche an dem Prozess: Er kam wegen dieser Sache im Juli 2009 im Alter von 18 Jahren in Untersuchungshaft und sitzt seitdem untätig hinter Gittern. Der Zweck eines Jugendstrafverfahrens ist aber vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten. In Stammheim ist mein Mandant aber, wie die anderen mitangeklagten Heranwachsenden auch, nur „verwahrt“ worden. In mehr als drei Jahren Haft ist erzieherisch überhaupt nichts geschehen. Das ist mit dem Jugendstrafrecht im Grunde schlicht nicht zu vereinbaren.