Die Amerikaner müssen gar kein deutsches Recht brechen um zu spionieren, meint der Freiburger Wissenschaftler Josef Foschepoth im Gespräch mit der Stuttgarter Zeitung.

Stuttgart – - US-Dienste dürfen in Deutschland lauschen, sagt der Historiker aus Freiburg. Die Bundesrepublik habe den Agenten in den vergangenen Jahrzehnten den Boden bereitet.
Herr Foschepoth, Kanzlerin Merkels zentrale Aussage im Umgang mit dem NSA-Skandal lautet: auf deutschem Boden muss deutsches Recht eingehalten werden. Welche Gesetze haben US-Späher gebrochen?
Dieser Satz suggeriert, deutsches Recht schütze deutsche Bürger vor amerikanischer Überwachung. Dem ist nicht so. Zum einen hält sich kein Geheimdienst in der Welt an die Gesetze des Landes, das er überwacht. Zum andern greifen die US-Geheimdienste unser Land ja nicht von außen an, sondern sie sind mitten drin. Die zahlreichen US-Stützpunkte von Stuttgart über Heidelberg, Kaiserslautern, Darmstadt, Frankfurt und die neue Überwachungszentrale der NSA in Wiesbaden sind exterritoriales Gebiet, von dem aus es sich ganz ungeniert überwachen lässt. Dafür müssen US-Geheimdienste keine Gesetze brechen, weil in den vergangenen 60 Jahren vieles von dem, was die Amerikaner wollten, in deutsches Recht übertragen wurde. Die deutsche Rechtsprechung ist den Bedürfnissen der Amerikaner mehrfach angepasst worden.
Was war dabei der größte Sündenfall?
1968 hat die Große Koalition unter Kiesinger und Brandt mit ihrer Mehrheit von 90 Prozent das Grundgesetz beschädigt. Bis heute ist darin zu lesen, dass Betroffene keinen Rechtsanspruch auf Information haben und der Rechtsweg bei geheimdienstlicher Überwachung ausgeschlossen ist. Danach konnte jede Bundesregierung weitere Verschärfungen des G-10-Gesetzes mit einfacher Mehrheit durchsetzen. Hintergrund dieser Regelung von 1968 war die Forderung der drei Westmächte, vor allem der USA, dass die bisherigen Überwachungsmaßnahmen der Alliierten in gleichem Umfang wie bisher von deutschem Boden aus möglich sein sollten. Zudem bestanden sie auf strikter Geheimhaltung. Deshalb die Ausschaltung der Kontrollen durch deutsche Gerichte und der Legislative, die auf eine G-10-Kommission von vier Personen reduziert wurde, die wiederum strikter Geheimhaltung unterlagen.
Im Sommer wurde eine Vereinbarung aus dem Kalten Krieg aufgelöst. Ein Erfolg?
In einer geheimen deutsch-alliierten Zusatzvereinbarung zum G-10-Gesetz wurde 1968 detailliert beschrieben, wie die deutschen Geheimdienste zu Dienstleistern der alliierten Dienste wurden. Angesichts des enormen technischen Fortschritts, der Überwachungsmaßnahmen riesigen Ausmaßes ermöglicht, wie die gegenwärtige NSA-Affäre ja auch gezeigt hat, sind die damals vereinbarten Verfahren aber nicht mehr praktikabel. Sie wurden seit geraumer Zeit auch nicht mehr angewandt. Diese Verwaltungsvereinbarung konnte daher ohne weiteres außer Kraft gesetzt werden. Die völkerrechtlichen Verträge aber, die bis in die Zeit der Besatzung Deutschlands zurückreichen und die Rechtsgrundlage für eine enge geheimdienstliche Zusammenarbeit der Bundesrepublik und der USA bilden, gelten bis heute unverändert fort.
Was heißt das nun?
Das heißt, dass die USA ein Recht dazu haben und die deutschen Geheimdienste dazu verpflichtet sind, alle geheimdienstlichen Informationen bis hin zu personenbezogenen Daten zu beschaffen, die gewünscht werden. Das heißt eben auch, dass die Amerikaner berechtigt sind, in Deutschland geheimdienstlich tätig zu werden, wie ja auch der Neubau der Abhör- und Spionage-Zentrale der NSA in Wiesbaden zeigt. Das Recht dazu haben schon Konrad Adenauer 1955 und Willy Brandt 1968 in entsprechenden Noten anerkannt. Diese Noten, die das Selbstverteidigungsrecht der US-Truppen in Deutschland garantieren, sind nach wie vor geltendes Recht. Das schließt alle Schutzmaßnahmen ein, von der Überwachung bis zur Anwendung von Gewalt.
Die Amerikaner hätten also Grund zu behaupten, dass sie spionieren dürfen?
Ja, sicher. Die sechzigjährige Geschichte der Überwachung der Bundesrepublik zeigt, dass sich alle Bundesregierungen den Ansprüchen der Amerikaner gebeugt haben. Das hat natürlich zum Teil erhebliche Konsequenzen für die Souveränität und Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik gehabt. Ein Beispiel: Das Bundesverfassungsgericht hat 1970 im Urteil zum G-10-Gesetz gesagt, dass geheimdienstliche Überwachungen, die sich im Nachhinein als überflüssig erwiesen haben, den Betroffenen mitgeteilt werden müssen. Die Amerikaner haben da aber nur müde gelächelt. Es gibt in den Akten des Bundesinnenministeriums Unterlagen darüber, wie intensiv und erfolglos zugleich die deutschen Beamten die US-Behörden zur Kooperation bewegen wollten. Die US-Geheimdienste waren dazu einfach nicht bereit.
Werden uns also fortwährend von der Bundesregierung Märchen erzählt?
Freunde hin und Freunde her. Wir sollten endlich zu einer nüchternen Einschätzung der USA kommen. Die USA sind eine Weltmacht und wollen es bleiben. Zu den tragenden Säulen einer Weltmacht gehören die wirtschaftliche, militärische und politische Überlegenheit. Deshalb waren und sind die USA auf all diesen Gebieten geheimdienstlich aktiv, auch und gerade in der Bundesrepublik, ob als Frontstaat im Kalten Krieg oder als führender Zentralmacht in Europa. Nach 60 Jahren deutsch-alliierter Überwachung ist es an der Zeit, Ergebnisse und Folgen zu bilanzieren. Eines steht fest: Der freiheitlich demokratische Rechtsstaat ist aus dieser Geschichte nicht als Sieger hervorgegangen. Es ist höchste Zeit, sich dessen bewusst zu werden und die Beschädigungen von Recht und Gesetz zu korrigieren. Deutschland ist nicht nur Opfer, sondern auch Teil des Problems.

Aktenkundig Josef Foschepoth ist Professor für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Freiburg. Der 56-Jährige studierte Geschichte, Theologie und Sozialwissenschaften. Besondere Aufmerksamkeit erregten seine Forschungen zum Umgang der Westalliierten mit dem Post- und Fernmeldegeheimnis in der Bundesrepublik, für die er in deutschen, britischen und US-amerikanischen Archiven lange Zeit geheim gehaltene Dokumente auswertete. Die Ergebnisse fasste er in dem 2012 erschienenen Buch „Überwachtes Deutschland“ zusammen.

 

Vorwurf Noch vor Bekanntwerden der NSA-Affäre, ausgelöst durch den Whistleblower Edward Snowden, kam Foschepoth zu dem Schluss, dass die NSA in Deutschland frei walten und schalten dürfe.