Ein Antrag auf Corona-Modellregion soll stärkere Einschränkungen verhindern.

Kreis Böblingen - Am Wochenende lag die Inzidenz im Landkreis Böblingen wieder über 50. „Ist dies an drei aufeinander folgenden Tagen der Fall, müssen die Lockerungen wieder zurückgenommen werden“, schreibt das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Dies versucht die Behörde zu verhindern, in dem der kreis Böblingen zur Modellregion werden soll. Dies lässt die Corona-Verordnung zu.

 

„Es ist sehr bedauerlich, dass die Zahl der täglichen Neuinfektionen wieder zugenommen hat“, sagt Landrat Roland Bernhard. „Trotz unser aller gemeinsamer Bemühungen sind wir – wenn auch nicht viel -, aber doch über dem entscheidenden Wert von 50.“ Insbesondere könne man das Infektionsgeschehen nicht klar zuordnen, sondern es handle sich um eine diffuse Verbreitung der Coronafälle quer durch den ganzen Landkreis.

Als Modellregion könnte der Landkreis von den Vorgaben der Corona-Verordnung abweichen, beispielsweise den Einzelhandel trotz Inzidenz über 50 offen halten. „Wir schlagen dem Ministerium vor, den Einzelhandel offen zu lassen.“ Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, müssen die Kunden jedoch einen negativen Schnelltest vorweisen, wenn sie einkaufen wollen. Ein entsprechender Antrag ging am Montag ans Sozialministerium. Dies, so der Landrat, könne mit den bereits eingerichteten fünf Schnelltestzentren im Kreis und den schrittweise jetzt aufgebauten rund 50 lokalen Teststellen in allen Kommunen gelingen. Flankierend soll es digitale Lösungen zum Nachweis eines negativen Tests geben.

Begründet wird der Antrag auch mit der geringen Auslastung der Kliniken im Kreis Böblingen. Derzeit befindet sich in allen vier Häusern des Klinikverbunds Südwest nur ein an Covid-19 erkrankter Intensivpatient. Zudem sei die Situation in den Pflegeheimen aktuell gut. Die Hoffnung liege jetzt auf einem raschen Zuschlag des Sozialministeriums.

Wenn die Regelungen der Corona-Verordnung für einen Inzidenzwert zwischen 50 und 100 im Kreis Böblingen wieder gelten würden, hieße das konkret: Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte müssten wieder schließen und dürften nur nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben (mit fest begrenzten Zeiträume pro Kunde und Notieren der jeweiligen Kontaktdaten, pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nur ein Kunde). Unverändert gelten die Vorschriften zur Abstandsregel und Maskenpflicht sowie zu Hygieneanforderungen. Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen dann nur noch mit Einzelterminen Zugang gewähren.

Einschränkungen würden auch gelten für den Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien. Statt Gruppen von maximal zehn Personen wäre hier nichts mehr gestattet, auch wenn die Sportart kontaktarm ausgeübt wird. Gemeinsam Sport treiben dürften nur noch Angehörige des eigenen Haushalts oder Angehörige des eigenen und eines weiteren Haushalts mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen (Kinder bis 14 Jahren zählen dabei nicht mit). Allerdings können Kinder bis einschließlich 14 Jahren Freizeit- und Amateursport im Freien in Gruppen von maximal 20 Kindern ausüben. Untersagt wäre auch wieder der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen mit Publikumsverkehr. Heißt: Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahren wäre nicht mehr gestattet.(red)