Das Rückkehrrecht nach Deutschland muss für alle Staatsbürger ohne Ansehung der Person gleich gelten.

Berlin - Über die humanitäre Berechtigung der von der Bundesregierung koordinierten Rückholaktion einer 31-jährigen Deutschen, die mit ihren drei Kindern einem Dschihadisten zum IS gefolgt war, ist nicht zu streiten. Kinder sind immer Opfer der Verirrungen ihrer Eltern, und sie zu schützen ist eine staatliche Aufgabe. Deshalb ist es gut, dass sich die Bundesregierung kümmert.

 

Kein Interesse an der Rücknahme

Auch gut wäre es, wenn sie endlich eine Haltung dazu fände, wie mit den in Syrien oder im Irak inhaftierten deutschen IS-Kämpfern zu verfahren ist. Offenbar besteht in Berlin kaum Interesse daran, diese zurückzunehmen. Verständlich ist das. Wie integrierbar diese Hasskämpfer nach Jahren brutaler Kriegserfahrung noch sind, ist eine offene Frage.

Rechtsstaat muss alle gleich behandeln

Aber der Rechtsstaat erweist seine Würde darin, dass er ohne Ansehung der Person Rechtsgrundsätze gleich anwendet. Es ist in Ordnung, wenn die Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet, das es künftig möglich macht, solchen Dschihadisten den deutschen Pass zu entziehen, die eine zweite Staatsbürgerschaft haben. Aber die aktuellen Fälle müssen nach geltendem, nicht künftigem Recht behandelt werden. Deutschen Staatsbürgern ist grundsätzlich stets die Rückkehr möglich. Das muss für alle gelten. Und hier müssen sie sich für nachgewiesene Straftaten verantworten.