Es waren lange Diskussionen zum Teil voll persönlicher Betroffenheit. Geschichten Einzelner wie die von Henri, der trotz seiner geistigen Behinderung aufs Gymnasium sollte, haben viele berührt, manche irritiert. Die Haltungen zum gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern bleiben unterschiedlich. Seit 15. Juli haben Eltern behinderter Kinder aber das Recht, zwischen einer Regelschule und einer Sonderschule zu wählen. Jedoch haben sie keinen Anspruch auf eine bestimmte Schule. Die Sonderschulen werden zu Bildungs- und Beratungszentren, es gibt Zweifel, ob sie in der bisherigen Breite Bestand haben. In der Regelschule sollen mehr Sonderpädagogen arbeiten, doch das Fachpersonal ist knapp.