Disput über Gebühren für Waffenkontrollen

 

Außerdem wird vor dem Verwaltungsgericht geklärt, ob die Schlafplätze im Naturfreundehaus Degerloch tatsächlich gewerblich genutzt werden. Handelt es sich bei Letzterem eher um einen Nachbarschaftsstreit, gleicht der Disput über die Gebühren für Waffenkontrolle einer Musterklage. Es ist eine der Folgen des Amoklaufs von Winnenden und Wendlingen: seit einer Waffenrechtsnovelle vom Juli 2009 können Behörden das sichere Aufbewahren von Waffen und Munition unangekündigt kontrollieren.

Aber wer zahlt dafür? In diesem Fall hat das Landratsamt Esslingen einem Jagdscheininhaber 46,67 Euro berechnet. Zu Unrecht, sagt der Mann: denn in der Gebührenverordnung des Landratsamtes stünde davon nichts. „Immer öfter müssen Verfahren von hoher Komplexität und Bedeutung bewältigt werden“, sagt der Präsident des Verwaltungsgerichts, Stefan Kuntze.

Es gibt also viel zu tun für die 43 Richter, die bei gleichbleibendem Personalstand tendenziell immer mehr Arbeit haben: 2010 gingen fast 5200 Fälle ein, zwölf Prozent mehr als im Vorjahr. Verhandelt wurde vor allem über Sportwetten, Beamten- und Ausländerrecht. Außerdem hat sich das Gericht 2010 mit Grundstücksenteignungen im Zusammenhang mit dem Bau einer Ethylenpipeline beschäftigt.

Und auch Stuttgart 21 war bereits aktuell. Damals ging es um die Frage, ob Bürgerbegehren zulässig sind. Mit dem Dauerthema müssen sich die Richter auch heute Vormittag beschäftigen: Eine Firma, sie ist Pflichtmitglied bei der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart und offenbar kein Befürworter des Großprojektes, wehrt sich gegen ein Werbeplakat für S 21 am Gebäude der IHK.

Um Baufahrzeuge, genauer um deren Abgase, dreht es sich auch in einem anderen Verfahren: Die DB Netz AG hat sich in einem Vergleich bereits verpflichtet, Maschinen mit Rußpartikelfilter einzusetzen, sofern diese erhältlich oder nachrüstbar sind. Das Unternehmen halte sich nicht daran, macht ein Bürger geltend: Er klagt auf Zwangsvollstreckung. Feinstaub taucht auch im Zusammenhang mit dem Neckartor nochmals auf, ein Bürger will die Einhaltung des Luftreinhalteplans erwirken.

Auch der Amoklauf wird thematisiert

Disput über Gebühren für Waffenkontrollen

Außerdem wird vor dem Verwaltungsgericht geklärt, ob die Schlafplätze im Naturfreundehaus Degerloch tatsächlich gewerblich genutzt werden. Handelt es sich bei Letzterem eher um einen Nachbarschaftsstreit, gleicht der Disput über die Gebühren für Waffenkontrolle einer Musterklage. Es ist eine der Folgen des Amoklaufs von Winnenden und Wendlingen: seit einer Waffenrechtsnovelle vom Juli 2009 können Behörden das sichere Aufbewahren von Waffen und Munition unangekündigt kontrollieren.

Aber wer zahlt dafür? In diesem Fall hat das Landratsamt Esslingen einem Jagdscheininhaber 46,67 Euro berechnet. Zu Unrecht, sagt der Mann: denn in der Gebührenverordnung des Landratsamtes stünde davon nichts. „Immer öfter müssen Verfahren von hoher Komplexität und Bedeutung bewältigt werden“, sagt der Präsident des Verwaltungsgerichts, Stefan Kuntze.

Es gibt also viel zu tun für die 43 Richter, die bei gleichbleibendem Personalstand tendenziell immer mehr Arbeit haben: 2010 gingen fast 5200 Fälle ein, zwölf Prozent mehr als im Vorjahr. Verhandelt wurde vor allem über Sportwetten, Beamten- und Ausländerrecht. Außerdem hat sich das Gericht 2010 mit Grundstücksenteignungen im Zusammenhang mit dem Bau einer Ethylenpipeline beschäftigt.

Und auch Stuttgart 21 war bereits aktuell. Damals ging es um die Frage, ob Bürgerbegehren zulässig sind. Mit dem Dauerthema müssen sich die Richter auch heute Vormittag beschäftigen: Eine Firma, sie ist Pflichtmitglied bei der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart und offenbar kein Befürworter des Großprojektes, wehrt sich gegen ein Werbeplakat für S 21 am Gebäude der IHK.