Justizreform Polens Konfrontationskurs mit der EU

Polen demonstrieren vor dem Präsidentenpalast gegen die Justizreform. Foto: dpa/Alik Keplicz

Der Europäische Gerichtshof urteilt zur Justizreform in Warschau. Dort stellt man schon vorab die Rechtmäßigkeit der Entscheidung in Frage.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Mehr Europarecht geht nicht. Es ist die mit 15 Richtern besetzte Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), die an diesem Donnerstag ihre Entscheidung zu der Frage verkünden wird, ob Polens Disziplinarkammern für unliebsame Richter mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar sind. Das ist ein wesentlicher Schritt im Dauerstreit um die polnische Justizreform. In Entscheidungen mit einem ähnlichen Zusammenhang hatte das Gericht stets Zweifel daran geäußert und verlangt, Polen müsse diese Einwände berücksichtigen. Doch bereits vor dem Urteilsspruch hat Polen nun zurückgeschlagen.

 

Die Richterin hat Verbindungen nach Deutschland

Bereits am Dienstag hat das polnische Verfassungsgericht zum wiederholten Mal darüber beraten, ob in letzter Konsequenz nationales Recht vor EU-Recht geht. Im Detail geht es darum, ob die EU-Verträge mit der polnischen Verfassung vereinbar sind. Das betrifft die Frage, ob polnische Gerichte eine Prüfung durch den EuGH veranlassen dürfen, ob ein vom polnischen Präsidenten ernannter Richter unabhängig im Sinne des EU-Rechts ist – und ob der EuGH das Land zwingen kann, einen Teil der von der rechten Regierungspartei PiS vorangetriebenen, umstrittenen Justizreformen aufzuheben. Immerhin: die Entscheidung fiel nicht vor der erwarteten Ohrfeige aus Luxemburg, die polnischen Richter haben sich vertagt. Dass die Richter in Warschau im Sinne der Regierung gegen den EuGH entscheiden werden, gilt als sicher. Das Gericht ist mehrheitlich mit PiS-Sympathisanten besetzt und tagt unter Vorsitz von Julia Przylebska – der Frau des polnischen Botschafters in Berlin.

Verfassungsrichter warnt vor autoritärer Entwicklung

Der Streit zwischen Polen und der Europäischen Union hat eine Vorgeschichte. Seit ihrem Antritt im November 2015 brachte die von der PiS geführte Regierung zuerst Polens Verfassungsgericht unter Kontrolle. 2017 übernahm der Justizminister zusätzlich den Posten des Generalstaatsanwalts und entließ die Präsidenten und Stellvertreter fast aller wichtigen Gerichte im Land. Danach wurde der unabhängige Landesjustizrat, der Polens Juristen auswählt, durch ein politisch abhängiges Gremium ausgetauscht. Der damalige Bundesverfassungsrichter Johannes Masing sagte schon vor drei Jahren im Interview mit unserer Zeitung, dass die polnische Justizreform eine Gefahr für ganz Europa sei und die Regierung in Warschau autoritäre und antirechtsstaatliche Züge entwickele. Damit steht er nicht alleine.

Zuletzt hatte auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg moniert, das polnische Verfassungsgericht sei zu sehr von der Regierung gesteuert und unrechtmäßig besetzt. Zwei Richtern, die gegen ihre Degradierung im Rahmen der Justizreform geklagt hatten, sprach das Gericht Entschädigung zu. Die Einschätzungen des EGMR, der anders als der EuGH kein Organ der EU ist, entfalteten „keinerlei Rechtswirkung“, befand dazu die Vorsitzende des Verfassungsgerichts, Julia Przyłebska. Das Gericht habe „außerhalb seiner Zuständigkeit“ in die innerpolnischen Befugnisse eingegriffen.

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