Bayerns Justizministerin Beate Merk hat veranlasst, dass das Strafverfahren gegen Gustl Mollath neu aufgrollt wird, der seit 2006 in der Psychiatrie festgehalten wird.

Nürnberg - Im Fall des seit 2006 zwangsweise in der Psychiatrie festgehaltenen Gustl Mollath wird es voraussichtlich ein Wiederaufnahmeverfahren geben. Ein solches Verfahren ist in Deutschland extrem selten. Beantragen wird das Wiederaufnahmeverfahren die Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg, die wiederum von Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) dazu angehalten worden ist. Bisher hatte Merk die bayerische Justiz stets verteidigt und Fehler im Fall Mollath bestritten.

 

Mollath musste sich 2006 vor dem Landgericht Nürnberg wegen des Vorwurfs verantworten, seine damalige Ehefrau, mit der er zerstritten war, geschlagen und verletzt zu haben. Das Gericht sah den Vorwurf als erwiesen an, erklärte den Mann jedoch für psychisch krank und wies ihn in die forensische Psychiatrie ein. Als Beleg für den angeblichen „Wahn“ von Mollath galten damals seine Vorwürfe, die Ehefrau sei in große Schwarzgeldgeschäfte der Hypo Vereinsbank (HVB) in der Schweiz verwickelt. Tatsächlich waren diese Vorwürfe aber kein Wahn, sie entsprachen im Kern der Wahrheit. Dies hatte ein interner und geheim gehaltener Revisionsbericht der HVB bereits 2003 bestätigt.

Richter rief bei Finanzbehörden an

Anlass für Merks plötzlichen Meinungswechsel und ihre Forderung nach einem Wiederaufnahmeverfahren war jetzt ein Bericht der „Nürnberger Nachrichten“: der Vorsitzende Richter, der 2006 Mollaths Verbringung in die Psychiatrie mit veranlasste, hatte zuvor dazu beigetragen, dass Ermittlungen der Nürnberger Finanzbehörden gegen die HVB und Mollaths Ehefrau eingestellt wurden. Der Richter hatte nach einer entsprechenden Anzeige Mollaths die Finanzbehörden angerufen und erklärt, dieser Mann sei nicht klar bei Verstand. Dies geschah noch bevor ein Gutachten zu Mollaths angeblicher Geisteskrankheit vorgelegen hatte. Bereits zuvor war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft eine präzise Anzeige Mollaths gegen seine Frau nicht bearbeitete und die Ermittlungen ungeprüft einstellte.

Das damalige Urteil gegen Mollath – es ist ungewöhnlich wirr und fahrig begründet – war vom Bundesgerichtshof bestätigt worden. In den Folgejahren wurde Mollaths zwangsweise Unterbringung in der Psychiatrie von Gerichten immer wieder bestätigt, die sich auf Gutachten mehrerer Sachverständiger, darunter auch des bekannten Gerichtspsychiaters Hans-Ludwig Kröber, stützten. Im Zentrum der Gutachten steht immer die Behauptung, Mollath verweigere die Aufarbeitung seiner „paranoiden Wahnvorstellungen“. Allerdings gibt es neben den objektiv zutreffenden Vorwürfen gegen seine Ex-Frau auch Verhaltensweisen Mollaths, die durchaus auf psychische Auffälligkeiten hindeuten.

Mehrere Strafanzeigen gegen Justizangehörige

Mollath hat inzwischen auch eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Nach der bisherigen Karlsruher Rechtsprechung könnte diese Beschwerde – anders als die meisten – eine Erfolgschance haben. Denn die bayerischen Gerichtsentscheidungen widersprechen – unabhängig von der Frage, ob Mollath überhaupt krank ist – den Anforderungen, die Karlsruhe bei langjähriger Einweisung in die Psychiatrie an die Wahrscheinlichkeit und an die Gefährlichkeit möglicher neuer Straftaten stellt. Andererseits befindet sich Mollath inzwischen so lange in der Psychiatrie, dass dies auch ein gesunder Mensch kaum unbeschadet überstehen würde.

Inzwischen gibt es mehrere Strafanzeigen gegen die am Verfahren beteiligten Angehörigen der Justiz wegen Freiheitsberaubung. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hat deshalb ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Mollath selbst begrüßte im Bayerischen Rundfunk die Entscheidung Merks, fügte aber hinzu, er wisse, dass noch ein langer, harter und umständlicher Weg vor ihm liegen werde.