Der ehemalige Präsident des FC Bayern, Uli Hoeneß, hat am Montag seine Gefängnisstrafe in der JVA Landsberg angetreten - 81 Tage nach seiner Verurteilung zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung.

Der ehemalige Präsident des FC Bayern, Uli Hoeneß, hat am Montag seine Gefängnisstrafe in der JVA Landsberg angetreten - 81 Tage nach seiner Verurteilung zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung.

 

München - Uli Hoeneß ist im Gefängnis. Zweieinhalb Monate nach seiner Verurteilung wegen Steuerhinterziehung hat Deutschlands prominentester Steuersünder seine Haft in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech angetreten.

Dies bestätigten das bayerische Justizministerium und die Münchner Staatsanwaltschaft. Zuvor hatten bereits die Anwälte des Ex-Präsidenten des FC Bayern München mitgeteilt: "Ulrich Hoeneß hat heute die gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe in der JVA Landsberg angetreten."

Das Münchner Landgericht hatte Hoeneß am 13. März in sieben Fällen der Steuerhinterziehung schuldig gesprochen und zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der Fußball-Manager hatte dem Fiskus mit einem Geheimkonto in der Schweiz mindestens 28,5 Millionen Euro Steuern vorenthalten. Seine Selbstanzeige vom Januar 2013 wertete das Gericht als unzureichend.

Der Beginn der Gefängnisstrafe hatte sich bereits am Montagmorgen abgezeichnet. Journalisten und Schaulustige versammelten sich daher vor dem Gefängnistor. Doch niemand konnte einen Blick von Hoeneß erhaschen. Am Mittag teilte die Münchner Anwaltskanzlei von Steffen Ufer mit, dass ihr Mandant die Haft angetreten habe. Kurz darauf bestätigten dies sowohl der Sprecher des Justizministeriums, Hannes Hedke, als auch Ken Heidenreich von der Staatsanwaltschaft München II.

Als sogenannter Selbststeller, der nicht aus der Untersuchungshaft ins Gefängnis muss, konnte sich Hoeneß innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist den Tag selbst aussuchen. Kurz vor 12 Uhr fuhr eine silberne Limousine durch den Seiteneingang. Ob der prominente Häftling darin saß, war aber unklar.

Entlassung im Herbst 2016 möglich

Einen Tag nach dem Urteilsspruch hatte Hoeneß erklärt, er werde die Haftstrafe akzeptieren und auf eine Revision verzichten. Daraufhin ließ auch die Staatsanwaltschaft die Revision fallen. Hoeneß trat zudem als Präsident und Aufsichtsratschef des FC Bayern zurück.

Zunächst muss Hoeneß seine Strafe im sogenannten geschlossenen Vollzug absitzen. Der offene Vollzug beginnt üblicherweise 18 Monate vor dem voraussichtlichen Haftende. Hoeneß könnte bei guter Führung nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe entlassen werden, also nach zwei Jahren und vier Monaten. Das wäre im Herbst 2016.

Zieht man davon die 18 Monate ab, dürfte Hoeneß bereits nach rund 10 Monaten geschlossenem Vollzug, also im nächsten Frühjahr, mit spürbar gelockerten Haftbedingungen rechnen. Ausgang, Urlaub und Freigang würden dazugehören. Freigänger kehren abends in die Zelle zurück. Tagsüber gehen sie in relativer Freiheit einer geregelten Arbeit nach.

Hoeneß akzeptierte zwar die Haftstrafe als solche. Er war aber juristisch gegen die Verbüßung der Haft im Gefängnis von Landsberg am Lech vorgegangen. Er sah seine Privatsphäre verletzt, weil die Justiz Ende März mehr als 150 Journalisten das dortige Gefängnis gezeigt und sogar Haftzellen geöffnet hatte. Außerdem befürchtete der prominente Gefangene, dass Mithäftlinge oder Justizbeamte Details vom Alltag hinter Mauern des ehemals wohl mächtigsten Mannes im deutschen Fußball ausplaudern könnten. Sein Antrag auf Absitzen der Haftstrafe in einem anderen Gefängnis wurde aber offensichtlich abgewiesen.

Den Medientermin in Landsberg hatte auch Ministerpräsident Horst Seehofer mit Verweis auf die Privatsphäre von Hoeneß kritisiert und dafür seinen Justizminister Winfried Bausback (beide CSU) gerüffelt.

Mitte Mai wurde bekannt, dass ein ehemaliger Häftling Hoeneß zu erpressen versuchte. Der Mann hatte dem 62-Jährigen mit Problemen im Gefängnis gedroht. Bei der geplanten Geldübergabe wurde er gefasst.