Kampf gegen Hasspostings „Die Strafverfolgung ist sinnvoll und erfolgreich“
Oberstaatsanwalt Markus Hartmann plädiert für eine konsequente Verfolgung von Hass im Netz – aber nur, wenn die Demokratie gefährdet ist.
Oberstaatsanwalt Markus Hartmann plädiert für eine konsequente Verfolgung von Hass im Netz – aber nur, wenn die Demokratie gefährdet ist.
Herr Hartmann, kommen Sie sich bei Ihren Ermittlungen nicht manchmal vor wie in einem Kampf gegen Windmühlen?
Wir sehen tatsächlich ein Anwachsen von Hasspostings. Aber mir fehlt die statistische Basis, um straffreie und kriminelle Postings ins Verhältnis setzen zu können. Richtig ist, dass die Aufstellung der Justiz sich an diesem wachsenden Bedarf orientieren muss. Deswegen müssen wir immer nach Optimierungspotenzial suchen. Ich erlebe durchaus, dass die Strafverfolgung sinnvoll und erfolgreich ist.
Welche Schwierigkeiten gibt es bei den Ermittlungen im Internet?
Ich sehe drei Problemfelder: Elementar ist das Massenproblem. Es gibt eine sehr große Anzahl von Hasspostings. Das zweite Problem betrifft die rechtlichen Voraussetzungen: Da geht es um die Frage, wie lange wir Spuren noch nachvollziehen können – also um die sogenannte Vorratsdatenspeicherung oder Mindestspeicherfristen. Für uns ist zudem entscheidend, inwieweit die Provider verpflichtet sind, sachliche Auskünfte zu erteilen. Es reicht eben nicht, dass einschlägige Anfragen binnen 48 Stunden, wie es derzeit vorgeschrieben ist, formal beantwortet werden – sofern sie uns dann nur bestätigen, dass unser Auskunftsersuchen bei den Providern eingegangen ist. Das dritte Problemfeld ist die Zusammenarbeit mit den Providern über Grenzen hinweg, der internationale Datenaustausch. Da gibt es noch viel zu regeln.
Die Bundesregierung plant eine Novelle des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken. Wie bewerten Sie die Pläne?
Bis jetzt ist alles noch zu undeutlich. Diskutiert wird ja unter anderem eine Meldepflicht: Providern soll auferlegt werden, dass sie potenziell strafbare Postings nicht einfach löschen, sondern den Strafverfolgungsbehörden melden. Ich kann der Logik einiges abgewinnen, dass man so die Konsequenz ziehen will aus dem bisher eher zurückhaltenden Anzeigeverhalten der Anbieter sozialer Medien. Wenn man eine Meldepflicht einführt, erwächst daraus auch ein erheblicher Mehrbedarf an sachlichen und personellen Ressourcen. Wir halten es für wichtig, sehr früh im Verfahren zu prüfen, ob ein angezeigtes Posting strafrechtlich relevant ist. Oft sind Postings kritikwürdig, unanständig, schwer zu ertragen – aber juristisch wegen der hohen Bedeutung der Meinungsfreiheit nicht zu beanstanden.
Wo sehen Sie noch Regelungslücken?
Vor allem bei der Auskunftspflicht. Ich halte es für wichtig, den Providern aufzuerlegen, dass sie nicht nur formal, sondern auch inhaltlich Auskunft erteilen müssen. Zudem würde ich mich bei der Strafverfolgung zunächst einmal auf demokratiegefährdende Kerndelikte konzentrieren: Volksverhetzung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zum Beispiel.
Stuttgart - Oberstaatsanwalt Markus Hartmann will die Bekämpfung von Hasspostings optimieren. Er halte es für wichtig, „den Providern aufzuerlegen, dass sie nicht nur formal, sondern auch inhaltlich Auskunft erteilen müssen“.