15. Februar: Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet über mögliche Plagiate in der Doktorarbeit.

16. Februar: Erste Beispiele kursieren. Guttenberg weist die Vorwürfe als „abstrus“ zurück. Die FAZ berichtet online, dass die Einleitung der Doktorarbeit aus einem Artikel abgeschrieben sein soll. Die Vorwürfe mehren sich.

17. Februar: Unter der Website „Guttenplag-Wiki“ werden Vorwürfe gesammelt.

18. Februar: Strafanzeigen gegen Guttenberg gehen ein. Dieser entschuldigt sich für „Fehler“ und erklärt, er werde seinen Doktortitel bis zur Aufklärung nicht führen. Er betont: „Meine von mir verfasste Dissertation ist kein Plagiat.“

Rixen: "Wir wollen nichts weichspülen."

Am Tag vor der Vorstellung des Berichtes hatte der frühere Vizepräsident der Uni, Walter Schmitt-Glaeser, seinem früheren Arbeitgeber eine "Treibjagd" gegen Guttenberg vorgeworfen und gemeint, sie verstoße mit dem Kommissionsbericht gegen die Fürsorgepflicht für ihren ehemaligen Studenten. Immerhin habe der Promotionsausschuss dem Exminister schon im Februar den Doktortitel aberkannt. Das hätte genügt. Auch aus der CSU sieht sich die Hochschule manchen Anfeindungen ausgesetzt. So habe er am Aschermittwoch bei der CSU Buhrufe hinnehmen müssen, sagt der aus Bremen stammende Physiker Bormann, der erst seit 2009 die Uni leitet. Wohl aus diesen Gründen hat der Kommissionschef Stephan Rixen betont, dass man laut Hochschulgesetz explizit verpflichtet sei, "die Regeln der wissenschaftlichen Redlichkeit zu formulieren und durchzusetzen". "Wir wollen nichts weichspülen und nichts wegwaschen."

Ein Teil des Prüfberichts setzt sich daher mit der Mitschuld der Uni auseinander, denn gerade die Naturwissenschaftler in Bayreuth seien "not amused" über die Plagiatsaffäre gewesen, heißt es. Jedenfalls kommen die Prüfer klar zu der Erkenntnis, dass man reinen Gewissens sein könne. Von einer groben Verletzung der Aufsichtspflicht könne keine Rede sein. Mit dem Doktorvater Guttenbergs, dem renommierten Staatsrechtler Peter Häberle, war ein langes Gespräch geführt worden. Der habe Guttenberg "in altmodischer Weise vertraut", sagte Rixen. Guttenberg habe oft alte Zeitungsberichte, Tagungsberichte aus dem Internet oder "graue Literatur", die nicht zu den Fachbüchern zählt, verwendet. Ein Doktorvater wäre überfordert gewesen, dies alles "wortwörtlich präsent zu haben". In einem Punkt macht die Kommission Häberle und dem Zweitgutachter der Doktorarbeit, Rudolf Streinz, aber einen krassen Vorwurf: Es sei nicht zu erkennen, was die "hervorstechenden Thesen oder die besonderen Ergebnisse der Arbeit" seien, die die Höchstnote Summa cum laude rechtfertigten. Allgemein geht die Uni wohl davon aus, dass Häberle unter der Affäre genug gelitten hat; weitere Konsequenzen gibt es nicht. "Er kommt in dem Bericht nicht gut weg", meinte Bormann - das klingt nach Höchststrafe.

Bei Ersten Staatsexamen nur mittelmäßig

Eine mögliche Mitverantwortung für die Malaise betrifft die Sondergenehmigung, mit der der im Ersten Staatsexamen nur mittelmäßige Jurist Guttenberg überhaupt die Zulassung zur Promotion ergatterte: Solche Sondergenehmigungen gebe es in Bayreuth und anderswo "in beträchtlicher Anzahl", sagte Markus Mösl, der Dekan für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Genaue Zahlen erhebe man noch. Am liebsten würde man in Bayreuth jetzt nur nach vorne schauen und konzentriert sich daher auf Empfehlungen der Kommission, wie "derartige Vorfälle" künftig vermieden werden können. Mit anderen Unis und der Deutschen Forschungsgemeinschaft wollen die Bayreuther diese Ratschläge erörtern und binnen eines Jahres gegebenenfalls umsetzen. "Wir wollen Anwalt der Wissenschaft sein. Wir haben kein Strukturdefizit, aber wir können Denkanstöße liefern", sagte Präsident Bormann.

Schärfstes Schwert könnte eine eidesstattliche Erklärung sein, mit der sich der Doktorand verpflichtet, beispielsweise nicht die Hilfe Dritter in unwissenschaftlicher Manier anzunehmen. Sie hätte strafrechtlich eine höhere Wirkung als ein Ehrenwort. Denkbar ist auch eine Betreuungsvereinbarung zwischen Doktorvater und Student. Auch wird die Einspeisung der Doktorarbeit ins Internet angeregt, die eine Überprüfung erleichtert. Die Plagiatssoftware müsse aber "behutsam" eingesetzt werden. Schließlich sollten die Fakultäten prüfen, ob die Zusammenarbeit von Doktoranden in Graduiertenkollegs oder Promotionskollegs hilfreich sei. Ihnen könnten Beratergruppen (Thesis Advisory Committees) beigeordnet werden.

Bewerberzahlen stiegen

Der befürchtete Imageschaden durch die Affäre ist für die Universität offenbar ausgeblieben. Fürs Sommersemester seien die Einschreibungszahlen "explodiert", heißt es in Bayreuth, 217 Anfänger gab es bei den Juristen, die auf dem modernen Campus am Stadtrand einen schmucken Neubau erhalten. Auf die Frage, ob Bayreuth bei den Doktorarbeiten jetzt die strengste Uni Deutschlands werden wolle oder müsse, antwortete Rektor Bormann lächelnd: "Dazu haben wir keinen Anlass."

Chronik der Plagiatsaffäre

15. Februar: Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet über mögliche Plagiate in der Doktorarbeit.

16. Februar: Erste Beispiele kursieren. Guttenberg weist die Vorwürfe als „abstrus“ zurück. Die FAZ berichtet online, dass die Einleitung der Doktorarbeit aus einem Artikel abgeschrieben sein soll. Die Vorwürfe mehren sich.

17. Februar: Unter der Website „Guttenplag-Wiki“ werden Vorwürfe gesammelt.

18. Februar: Strafanzeigen gegen Guttenberg gehen ein. Dieser entschuldigt sich für „Fehler“ und erklärt, er werde seinen Doktortitel bis zur Aufklärung nicht führen. Er betont: „Meine von mir verfasste Dissertation ist kein Plagiat.“

19. Februar: Guttenberg soll den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages unberechtigt für seine Arbeit eingespannt haben.

21. Februar: „Guttenplag-Wiki“ resümiert: 271 Seiten, knapp 70 Prozent der Dissertation, stehen unter Plagiatsverdacht. Guttenberg spricht von „gravierenden Fehlern“ und will dauerhaft auf den Doktortitel verzichten.

22. Februar: Der Wissenschaftsverlag Duncker und Humblot will Guttenbergs Doktorarbeit weder ausliefern noch neu auflegen.

23. Februar: Die Uni entzieht den Titel.

1. März: Guttenberg gibt politische Ämter auf.

7. März: Die Staatsanwaltschaft Hof nimmt Ermittlungen gegen Guttenberg auf.

15. April: Guttenberg hat kein politisches Mandat mehr.

6. Mai: Die Uni Bayreuth geht davon aus, dass Guttenberg absichtlich getäuscht hat.

11. Mai: Vorstellung Abschlussbericht.