Der Zoll ist zwei Karlsruher Betrüger auf die Schliche gekommen. Die Verdächtigen – ein 54 Jahre alter Hotelbetreiber und eine 41 Jahre alte Inhaberin einer für das Hotel tätigen Reinigungsfirma – sollen unberechtigt Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter bezogen haben.

Zwei Karlsruher Unternehmer sollen unberechtigt Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter bezogen und dadurch der Staatskasse einen Schaden von mehr als 100 000 Euro zugefügt haben. Beide wurden Ende Januar zu Geldstrafen von insgesamt 78 000 Euro verurteilt, wie das Hauptzollamt Karlsruhe am Freitag mitteilte. Das Amtsgericht Karlsruhe erließ entsprechende Strafbefehle, die nun rechtskräftig seien.

 

Demnach hatten im Jahr 2020 ein 54 Jahre alter Hotelbetreiber und eine 41 Jahre alte Inhaberin einer für das Hotel tätigen Reinigungsfirma Kurzarbeitergeld für deren Mitarbeiter beantragt. Dem Zoll zufolge bewilligte die Bundesagentur für Arbeit die Anträge und zahlte entsprechende Leistungen aus. Laut einer Zollsprecherin gab es jedoch Auffälligkeiten in den Geschäftsunterlagen. Ihr zufolge waren die tatsächlich ausgefallenen Arbeitszeiten sehr gering und das Kurzarbeitergeld sollte vielmehr als zusätzliche Einnahmequelle dienen.

Die beiden Geschäftsleute wurden nun wegen Betrugs sowie Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt verurteilt. Neben den Geldstrafen müssen sie laut Zoll auch das erhaltene Kurzarbeitergeld zurückzahlen.