Katastrophenübung Was passieren kann, wenn das Gas fehlt
Vor vier Jahren haben Bundes- und Landesbehörden schon einmal den Energienotstand geprobt – mit teils gravierenden Konsequenzen.
Vor vier Jahren haben Bundes- und Landesbehörden schon einmal den Energienotstand geprobt – mit teils gravierenden Konsequenzen.
Sogar eine eigene fiktive Nachrichtensendung haben sie damals aufzeichnen lassen, um sich möglichst realistisch auf das „Horrorszenario“ vorbereiten zu können. So berichtet also Tagesschau-Sprecher Thorsten Schröder am 3. Februar 2019 im „Lükex-TV“ über eine anhaltende polare Kaltfront mit Minustemperaturen von bis zu 25 Grad, dramatisch sinkende Füllstände der Gasspeicher und das anlaufende Krisenmanagement in Bund und Ländern.
Die etwas gewollte Abkürzung Lükex steht für „Länderübergreifende Krisenmanagementübung/Exercise“, mit der die deutschen Behörden seit vielen Jahren Gefahrenlagen simulieren. Geübt wurde schon die Reaktion auf eine Pandemie, eine Sturmflut an der Nordsee und 2018 eben die „Gasmangellage in Süddeutschland“. Als „sehr unwahrscheinlich, aber dennoch denkbar“ bezeichnete Christoph Unger, damals Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, den dem Planspiel zugrunde liegenden „Worst Case“-Szenario.
Nun bereitet sich die Politik in der Realität darauf vor – und kann aus der Übung von damals Rückschlüsse ziehen, obwohl die jetzt drohende Gasmangellage vor allem politische Ursachen hätte. Seit Montag kommt wegen der bis 21. Juli angesetzten Wartungsarbeiten an der Pipeline Nord Stream I gar kein russisches Gas mehr in Deutschland an, und es ist offen, ob danach wieder geliefert wird. Aktuell müsse man „möglicherweise von einer monatelangen Unterbrechung der Gasströme“ ausgehen, was „eine andere Bewertung“ erfordere, sagte eine Sprecherin der Bundesnetzagentur unserer Zeitung mit Blick auf das 2018-Szenario. Zugleich erklärte sie: „Erfahrungswerte aus dieser Übungssituation fließen natürlich in unsere Arbeit ein.“
Und die sind durchaus erschreckend. „Der großflächige Ausfall des Energieträgers Gas mit einer zeitgleich auftretenden, lang anhaltenden und extremen Kälteperiode hätte drastische Auswirkungen auf das öffentliche Leben und die Versorgung“, heißt es im Auswertungsbericht der damaligen Übung.
Das finge damit an, dass die per Gesetz „besonders geschützten Kunden“ in Privathaushalten, Krankenhäusern oder anderen Sozialeinrichtungen keineswegs sicher sein könnten, dass ihre Gasgarantie in der Praxis aufrechterhalten werden kann. In der Übung wurde am 9. Februar 2019 fiktiv die Notfallstufe ausgerufen, in der die Bundesnetzagentur das Gas zuteilt. Schon fünf Tage später musste die Behörde lagebedingt „großflächige Abschaltungen“ anordnen und die Bevölkerung von Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim, München, Mainz, Ludwigshafen, Gera, Jena und dem Vogtlandkreis von der Gasversorgung trennen.
Folglich waren die beteiligten Ministerien und Ämter mit dem „Aufbau von Notquartieren“ und der „Einrichtung von Wärme-und Betreuungsstellen“ befasst. Weil die Menschen dann selbst geschlagenes Holz oder Müll zu verbrennen versuchen könnten, müsste dem Bericht zufolge mit „vermehrten Feuerwehreinsätzen gerechnet werden“.
Weil im Übungsszenario auch die Wärme- und Warmwasserversorgung von Schulen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen nicht mehr gewährleistet werden konnte – selbst mit Fernwärme –, kam es wie in der Pandemie sowohl zu Schulschließungen wie auch zu Evakuierungen von Patientinnen und Patienten. Auch die Behörden würden an den Rand der Überforderung gebracht, wie es im Bericht heißt: „Die Handlungsfähigkeit von Verwaltung, Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehren und im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen könnte in diesem Fall nur durch eine Priorisierung der Aufgaben aufrechterhalten werden.“ Dazu würde bei einfrierenden Wasserleitungen die „Versorgung mit Trinkwasser“ gehören. Auch ihre Verpflegung wäre Thema.
In der Auswertung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wird mehrfach darauf Bezug genommen, dass Erdgas in der Lebensmittelwirtschaft eine besonders große Rolle, insbesondere in Großbäckereien und Molkereien, was schnell zu einer Knappheit führen könnte. Zusammen mit der Tatsache, dass auch bei einer Wiederaufnahme von Gaslieferungen diese erst mit großer zeitlicher Verzögerung bei den Endverbrauchern ankämen, gingen die Behörden in dem Übungsszenario davon aus, dass „die evakuierte Bevölkerung über einen längeren Zeitraum untergebracht und versorgt werden“ müsse.
Eine der Lehren aus dem Probelauf von 2018, in dem vor allem die Koordination zwischen den verschiedenen Ebenen eine zentrale Rolle spielte, ist denn auch, dass die Länder im Ernstfall wissen müssen, welche Gebäude mit Gas beheizt werden und welche nicht, um zu wissen, wo die Not am größten ist. Dieser Empfehlung von damals kommen viele Behörden in diesen Tagen gerade nach.
Beteiligung
Beim bundesweiten Probelauf für den Fall einer „Gasmangellage in Süddeutschland“ waren Baden-Württemberg und Bayern die „intensiv übenden Länder“. Im Südwesten gebe es nicht nur deswegen „krisenerprobte Ministerien“, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) unserer Zeitung: „Die Verantwortung nehmen wir auch mit Blick auf den Ukraine Krieg und die drohende Gasmangellage im Winter wahr.“
Spezialfall
Für Baden-Württemberg wurde 2018 zusätzlich zum Gasmangel noch „ein IT-Sicherheitsvorfall“ geprobt, der ein gezielter Cyberangriff hätte sein können. Dies führte zeitweise zu einem Ausfall von Festnetz, Internet und Mobilfunk in der Stuttgarter Innenstadt.
Zuständigkeiten
Für die Energieversorgung ist in Baden-Württemberg das Umweltministerium zuständig. •Im Innenministerium ist daneben die Koordinierungsstelle Kritische Infrastrukturen angesiedelt.