Die Oben-ohne-Bilder der englischen Prinzengattin Kate Middleton werden verboten: Die französische Justiz stoppt deren Verbreitung mit sofortiger Wirkung.

Korrespondenten: Stefan Brändle (brä)

Paris - Die einstweilige Verfügung wurde dem Verlag Montadori in Paris-Nanterre m Dienstag schriftlich mitgeteilt. Die Bilder, die die Herzogin von Cambridge beim Nacktsonnen in einer Privatvilla zeigen, dürfen in Frankreich nicht mehr verkauft oder verbreitet werden. Die aktuelle Ausgabe des People-Magazins „Closer“ wird nicht eingezogen und bleibt erhältlich. Hingegen muss die Redaktion die Originale binnen 24 Stunden – also bis Mittwochmittag – der Justiz aushändigen. Kommt der dem italienischen Ex-Regierungschef Silvio Berlusconi gehörende Verlag dieser Aufforderung nicht nach, muss er pro Tag 10 000 Euro zahlen.

 

Der Anwalt der Royals setzt sich in allen Punkten durch

Der französische Rechtsvertreter des britischen Königshauses, Aurélien Hamelle, drang mit seinem Antrag vollständig durch. Der französische Staranwalt, der schon den wegen Trunkenheit geschassten Dior-Modeschöpfer John Galliano verteidigt hatte, verlangte selbst kein Verbot der laufenden „Closer“-Ausgabe. Im Auftrag von Prinz William und seiner Frau Kate reichte er zudem Strafklage gegen Unbekannt ein. Damit streicht das künftige Königspaar heraus, dass es ihm nicht in erster Linie um finanzielle Wiedergutmachung geht, sondern um den Schutz ihrer Privatsphäre.

Die Strafklage wird allerdings erst in mehreren Monaten zu einem Urteil führen. Nach Meinung französischer Juristen wird es dabei auch um die Frage gehen, wie weit Fotos von einem öffentlich zugänglichen Ort aus erlaubt sind. Der Paparazzo schoss die Bilder vermutlich aus der fast schon unglaublichen Distanz von 800 Metern von der isoliert stehenden Villa im südfranzösischen Luberon. Das entschärft das Argument, die halb nackte Herzogin habe sich sozusagen am Gartenzaun gesonnt.

Das Urteil gilt nicht in Italien

Da das Urteil nur in Frankreich gilt, betrifft es nicht das italienische, ebenfalls zum Montadori-Verlag gehörige Klatschblatt „Chi“, das die Oben-ohne-Bilder ebenfalls auf 26 Seiten veröffentlicht. Die gleichermaßen vorgehende „Irish Daily Star“ hat ihren Chefredakteur Michael O’Kane suspendiert. Irland gehört nicht zum Vereinigten Königreich.

In Pressekreisen zirkulieren Gerüchte, es gebe noch bedeutend explizitere Fotos des britischen Prinzenpaares; der starke Druck auf die französische Justiz versuche deren Veröffentlichung im voraus zu verhindern. Die französische Justiz ließ sich davon aber kaum beirren. Die Richter in Nanterre sind auf Paparazzi-Prozesse spezialisiert und bekannt dafür, dass sie die Privatsphäre von öffentlichen Personen strikt schützen. Pariser Prominente oder etwa die Grimaldis aus Monaco reichen in Nanterre regelmäßig Zivilklage ein, und in den vielen Fällen erhalten sie fünfstelligen Schadensatz zugesprochen.

Manche Prominente verdienen doppelt

Einigen dieser Stars wird in Paris vorgeworfen, sie verdienten doppelt an ihrem VIP-Status - einerseits mit arrangierten Fotoreportagen in einschlägigen Titeln wie „Voici“ oder „Gala“, andererseits mit Schadenersatzklagen wegen unautorisierter Schnappschüsse.

Ein Muster solch ambivalenten Verhaltens lieferte diesen Sommer die französische First Lady, Valérie Trierweiler. Sie reichte Anfang September Klage gegen „Closer“, „Voici“ und „Public“ ein, weil diese sie und ihren Lebenspartner Präsident François Hollande am Strand in Badekleidung fotografiert hatten. Diese Bilder waren weder unzüchtig noch gestohlen, sondern geradezu alltäglich; viele Franzosen fragen sich, warum es verboten sein sollte, Personen des öffentlichen Lebens an öffentlichen Orten zu fotografieren. Zumal Trierweiler selber als Journalistin für die Illustrierte „Paris-Match“ arbeitet, die regelmäßig Foto-Prozesse am Hals hat. Obwohl ihr eigenes Wochenblatt die Badefotos des Präsidentenpaares ebenfalls publizierte, bleibt es von Trierweilers Klage ausgenommen.