Die Verschleierung im Unterricht per Schulgesetz zu verbieten ist sinnvoll, meint Redakteurin Maria Wetzel. Es erspart langwierige Auseinandersetzungen.

Stuttgart - Vor mehr als 20 Jahren hat in Baden-Württemberg ein langwieriger Streit um Religionsfreiheit begonnen. Damals ging es um die Frage, ob eine muslimische Lehrerin im Unterricht aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen darf. Die damalige Kultusministerin hatte der angehenden Pädagogin erlaubt, den Vorbereitungsdienst mit Kopfbedeckung zu absolvieren, sie anschließend aber nicht in den Schuldienst übernommen, weil sie auf dem Kopftuch bestand. Am Ende erklärte das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des Ministeriums für verfassungswidrig, weil eine gesetzliche Grundlage dafür fehlte.