Eine Welle von Verfahren schwappt zur Zeit über die deutschen Gerichte, auch in den Großraum Stuttart. Am Landgericht Stuttgart wurde ein 76-jähriger Leonberger Ende Februar zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil er 30 000 Dateien mit Kinderpornografie gesammelt hatte. Anfang Februar war es ein 59-jähriger Böblinger gewesen, der wegen des Besitzes von rund 320 Dateien mit Kinderpornografie zwei Jahre auf Bewährung bekam. Ein 43-jähriger Bauarbeiter wurde Ende Januar verurteilt, weil er etwa 3000 Dateien überwiegend mit Kinderpornografie besessen hatte: Mädchen, Jungen, Säuglinge, keines der abgebildeten Kinder sei älter als neun Jahre gewesen, hieß es damals vor dem Böblinger Amtsgericht.
Das NCMEC spürt Computer mit Kinderpornografie auf
Bislang wähnten sich die Täter in der Anonymität des Netzes in Sicherheit. Doch eine amerikanische halbstaatliche Behörde hat diese Sicherheit zunichtegemacht. Es ist das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC), das nationale Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder. Gegründet wurde es im Jahr 1984, finanziert wird es vom US-amerikanischen Justizministerium.
Wer jetzt Kinderpornografie hortet oder anschaut, der muss damit rechnen, dass ihn diese Organisation ermittelt – und zwar weltweit.
Ein Sprecher des baden-württembergischen Innenministeriums sagt dazu: Seit vier oder fünf Jahren sei die Anzahl der Fälle durch die Arbeit des NCMEC „enorm angestiegen“. Das Center funktioniert nach amerikanischem Recht und kollidiert deshalb nicht mit dem deutschen Datenschutz. Diese Behörde gehe unter Einsatz von KI durch das Netz, so das Innenministerium weiter. Es werden einschlägige Darstellungen gefunden, die IP-Adressen der Computer extrahiert, die solche Bilder anfordern. Diese IP-Adressen werden über das Bundeskriminalamt dem Landeskriminalamt weitergeleitet.
„Das bearbeiten wir dann selber oder bringen es raus auf die Dienststellen“, sagt ein Sprecher des Landeskriminalamtes (LKA). Wie in solchen Fällen üblich, gibt es beim LKA eine Kernmannschaft, die sich in der Materie auskennt und die dann gegebenenfalls durch eine Eingreifreserve verstärkt wird, nach dem Motto: „Wenn es brennt, dann ziehen wir Personal zusammen.“ Dass die Fallzahlen sprunghaft angezogen seien, habe aber nicht nur die Tätigkeit des NCMEC verursacht, sondern auch eine Verschärfung des Gesetzes im Jahr 2021. Dazu hat der Sprecher des LKA ein Beispiel: Wenn sich etwa Jugendliche im Rahmen ihrer sexueller Entwicklung Porno-Bilder geschickt haben, dann bestand zuvor die Möglichkeit, das Verfahren einzustellen, berichtet er, jetzt müsse die Justiz diese Fälle verfolgen.
Das Innenministerium spricht aber auch von einem immensen Dunkelfeld, immerhin ist nach einer Erhebung der Universität Regensburg einer von 1000 Männern pädophil. Ob die Presseberichte über die NCMEC-Fälle oder die vielen öffentlichen Verfahren inzwischen eine abschreckende Wirkung entfalten, ist unbekannt. „Wir haben da keine Zahlen, weil sie ganz schwierig messbar sind“, sagt dazu das Innenministerium.
Doch nicht alle Fälle, die verhandelt werden, kann man der Schwerkriminalität zuordnen. In dem Böblinger Fall von Ende Januar hatte der Angeklagte alles eingeräumt, sich freiwillig in Therapie begeben und die Polizei noch zu versteckten Speicherkarten geführt, die sie vermutlich nie gefunden hätte. In der Verhandlung war zu spüren, dass die Richter hier lieber einen minderschweren Fall angesetzt hätten, doch das Gesetz lässt das nicht zu. Noch nicht.
Leonora Holling ist Schatzmeisterin der Bundesrechtsanwaltskammer und für strafrechtliche Themen zuständig. Unter Strafe gestellt wird der Besitz von Kinderpornografie mit dem Paragrafen 184 b. „Als der Paragraf eingeführt wurde, haben wir festgestellt, dass der Gesetzgeber Manches nicht durchdacht hat“, sagt sie. Wenn beispielsweise Eltern von ihren Kindern am FKK-Strand Aufnahmen machten, dann wäre das ein Fall für den Staatsanwalt, auch wenn die Eltern sicherlich nie die Absicht hätten, die Bilder weiter zu verbreiten. Die Kammer ist absolut dafür, dass es wieder minderschwere Fälle geben sollte. „Wir haben immer mal wieder einen Vorstoß gemacht“, berichtet Leonora Holling, gerade Ende des vergangenen Jahres habe die Kammer wieder ein Gespräch mit dem Justizministerium geführt, offenbar mit Erfolg.
Die Novelle ist in der Ersten Lesung
Zur Zeit diskutiert der Bundestag eine Gesetzes-Novelle des Paragrafen 184 b. im März war sie in der Ersten Lesung im Bundestag. Man habe zwar keinen minderschweren Fall eingeführt, sondern werde die Mindeststrafe auf sechs Monate senken, heißt es aus dem Justizministerium. Die Experten gehen davon aus, dass das Gesetz bis zum Sommer verabschiedet wird. Angeklagte, die noch nicht rechtskräftig verurteilt worden sind, könnten auf ein milderes Urteil hoffen.
Wären damit die Bagatellfälle eingestellt, könnte die Justiz sich wieder den schweren Fällen zuwenden, auch zum Schutz jener durch die pornografischen Fotos herabgewürdigten und tief verletzten Kinder, denen, wie es ein Böblinger Richter ausdrückte, „unermessliches Leid“ angetan wurde.
Amerikanische Behörde gibt Daten weltweit weiter
Behörde
NCMEC steht für National Centre for Missing and Exploited Children, auf Deutsch: „Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder“. Es ist eine amerikanische, private Initiative und gibt Daten über Kinderpornografie auch an das Bundeskriminalamt (BKA). Dafür erhält sie auch öffentliches Geld. Sie sucht nach Fällen von vermissten oder ausgebeuteten Personen vom Säuglingsalterbis zum Alter von 20 Jahren. Ursprünglichgegründet wurde dieses 1984 nach einigen Aufsehen erregenden Kindesentführungen in den USA. Finanziert wird es in erster Linie vom amerikanischen Justizministerium.