Kinderpornoprozess am Landgericht Stuttgart Wiederholungstäter aus Leonberg soll lange ins Gefängnis

Der Angeklagte soll für fünf Jahre hinter Gitter. Foto: dpa/Stefan Puchner

Die Staatsanwaltschaft will einen 76-jährigen Mann aus Leonberg wegen des Besitzes von kinderpornografischen Bildern für fünf Jahre im Gefängnis sehen – die Verteidigung argumentiert, dass drei Jahre wegen der schweren Krankheit des Angeklagten reichen.

Trotz seines hohen Alters von 76 Jahren hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren für einen schwer kranken Mann beantragt, der zum wiederholten Male kinderpornografische Bilder auf diversen Geräten gesichert hatte. Oberstaatsanwältin Marina Schmitt sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte insgesamt knapp 160 000 kinderpornografische Bilder und 320 kinderpornografische Videos auf Handys und Laptops in seiner Wohnung in Leonberg gespeichert hatte.

 

Auf diese war die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung im März vergangenen Jahres nach einer Verdachtsmeldung der amerikanischen Behörde NCMEC (National Center for Missing Exploited Children) gestoßen. Als die Polizei nach einer weiteren Verdachtsmeldung des NCMEC die Wohnung im Juni 2023 nochmals durchsuchte, fanden die Beamten auf einem neu angeschafften PC 76 Fotos und acht Videos mit kinderpornografischem Inhalt.

Hohe Rückfallgeschwindigkeit

„Auf allen Bildern war der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern im Alter von 0 bis acht Jahren zu sehen. Die Bilder sollten die sexuelle Begierde des Betrachters wecken“, erklärte die Oberstaatsanwältin, die eine Verurteilung wegen zweifachen Besitzes und Besitzverschaffung von kinderpornografischen Inhalten für den 76-Jährigen forderte, der seit Anfang Dezember vergangenen Jahres in Untersuchungshaft sitzt.

Die Anklagevertreterin monierte vor allem die hohe Rückfallgeschwindigkeit des Leonbergers sowie die Tatsache, dass der Mann bereits einschlägig vorbestraft war und unter Bewährung stand. Bereits im Jahr 2011 hatte ihn das Amtsgericht Stuttgart wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Besitzverschaffung von kinderpornografischen Bildern zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

2019 hatte ihn das Amtsgericht Leonberg wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Bildern zu einer weiteren Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt und eine vierjährige Bewährungszeit ausgesprochen, die zur Tatzeit noch lief.

Angeklagter braucht künstliche Beatmung

Es hatte zudem ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Jahr 2016 gegeben, das die Staatsanwaltschaft wegen mangelnden Tatverdachts jedoch eingestellt hatte.

Verteidiger Sammy Urcun, der im Namen seines Mandanten ein Geständnis für den 76-Jährigen abgegeben hatte, hielt in seinem Schlussplädoyer eine Haftstrafe von maximal drei Jahren für ausreichend. Er führte neben dem Geständnis vor allem den schlechten gesundheitlichen Zustand des Leonbergers ins Feld.

Der 76-Jährige leidet unter Botulismus, der von einer Infektion durch vergiftete Lebensmittel herrührt. Arme und Beine sind weitgehend gelähmt, zudem muss der Mann künstlich beatmet werden. Er wird im Rollstuhl und mit Beatmungsmaschine ins Gericht gebracht.

Am ersten Prozesstag hatte der Angeklagte erklärt, dass er durch seine Krankheit gesellschaftlich abgeschottet sei und unter Schwindel und Gleichgewichtsstörungen sowie Atemnot bei Anstrengung und Stress leide. Das Urteil soll am Montag, 19. Februar, verkündet werden.

Amerikaner helfen den Ermittlern

NCMEC
Das National Center for Missing Exploited Children (NCMEC) ist eine halbstaatliche US-amerikanische Behörde, also ein nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder. Ursprünglich gegründet wurde dieses 1984 nach einigen Aufsehen erregenden Kindesentführungen in den USA. Finanziert wird es in erster Linie vom amerikanischen Justizministerium.

Sexualdelikte
Über die so genannte CyberTipline werden Berichte über die sexuelle Ausbeutung von Kindern bearbeitet. Netzbetreiber müssen dieser Institution verdächtige Fotos und Datenübertragungen melden. Das NCMEC leitet die Identifikationsnummer des Rechners an das Bundeskriminalamt weiter, von dort geht es zum Landeskriminalamt und zum zuständigen Polizeipräsidium

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