Kita-Gebühren in Wernau Eltern müssen tiefer in die Tasche greifen

Die angespannte Personalsituation führte in der Kita Schlossgarten zur Verkürzung der Betreuungszeiten. Foto: /Philipp Braitinger

In Wernau werden die Kita-Gebühren deutlich erhöht. Von September an steigen die Elternbeiträge um 8,5 Prozent. Für nicht geleistete Betreuungszeiten werden Gebühren zurückerstattet.

Es wird teurer. Die Kita-Gebühren steigen ab September um 8,5 Prozent. Die von kommunalen Spitzenverbänden empfohlene Kostenbeteiligung der Eltern wird damit aber weiterhin nicht erreicht. Seit Jahren liegt die Empfehlung der Verbände bei 20 Prozent, die über die Elternbeiträge finanziert werden sollten. Derzeit tragen die Eltern mit ihren Beiträgen in Wernau 11,5 Prozent der Gesamtkosten.

 

Dass die Kosten der Kinderbetreuung jährlich steigen, liege auch an den wiederkehrenden Tarifabschlüssen für die Angestellten im öffentlichen Dienst, erklärte der Bürgermeister Armin Elbl. Hinzu komme eine steigende Zahl an zu betreuenden Kindern. Gleichzeitig betonte der Schultes, dass Wernau unterm Strich gut dastehe und allen Kindern ein Betreuungsplatz angeboten werden könne. Dies ist trotz gesetzlichen Anspruchs in manchen Nachbarstädten nicht der Fall. Die Kinderbetreuung sei ein echter Standortfaktor, so Elbl. Allerdings wird die Suche nach Personal auch für Wernau schwieriger. „Wir stoßen an unsere Grenzen“, sagte der Rathauschef.

Während der vergangenen Jahre wurde wegen Corona Zurückhaltung bei der Erhöhung der Kitagebühren geübt. Die Verteuerung lag bei knapp zwei bis knapp vier Prozent. Die Folge war, dass sich angesichts weiter steigender Kosten der Abstand zur empfohlenen Höhe des Kostenbeitrags der Eltern vergrößerte. „Jetzt wird versucht aufzuholen“, sagte Elbl. Sollte nun weiter Zurückhaltung geübt werden, würde sich der Anteil der Eltern an den Kosten weiter verringern. Die Entscheidung, ob die Kita für die Eltern kostenfrei angeboten werde, müsse auf Landesebene entschieden werden. Analog zur Erhöhung der Kita-Gebühren beschloss der Wernauer Gemeinderat einstimmig, die Gebühren für die außerschulische Betreuung um 8,5 Prozent zu erhöhen.

Dass damit auch eine Steigerung des Kostendeckungsgrades der Elternbeiträge erreicht wird, glaubt die Stadtverwaltung nicht. Von September bis Jahresende werde die Gebührenerhöhung rund 23 000 Euro einbringen, im Jahr 2024 wären es rund 70 000 Euro. „Da jedoch die Personalkosten in allen Einrichtungen schon im vergangenen Jahr bei deutlich mehr als fünf Millionen Euro lagen und die Tariferhöhung im Erziehungsbereich im Jahr 2024 bei durchschnittlich 10,5 Prozent liegen wird, ist nicht zu erwarten, dass sich der Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge durch die jetzige Erhöhung um 8,5 Prozent signifikant erhöht“, teilt der Bürgermeister mit.

Bislang keine neuen Mitarbeiter gefunden

Ebenfalls hat der Wernauer Gemeinderat auf Antrag der WBL/JB und mit knapper Mehrheit beschlossen, dass die Eltern, deren Kinder die Kindertagesstätte Schlossgarten besuchen, bereits bezahlte Gebühren teilweise zurückerstattet bekommen. Hintergrund ist, dass die Einrichtung wegen Personalmangel und Krankheitsausfällen seit November zunächst eine Betreuung bis 15.30 Uhr und nicht mehr bis 17 Uhr anbieten konnte. Die Variante, die Gebühren zu verringern und dafür die Betreuungszeit auf 15 Uhr zu verkürzen, sei vom Großteil der Eltern ausgeschlagen worden. Diese hätten für die 30 Minuten mehr die Fortzahlung der Gebühren bis 17 Uhr hingenommen, erklärt die Stadtverwaltung.

Nun wurden bislang keine neuen Mitarbeiter gefunden, und die Betreuung musste um weitere 30 Minuten verringert werden. In dieser Situation stand zur Debatte, ob den Eltern der Kindertagesstätte Schlossgarten ein Teil der bereits bezahlten Gebühren zurückerstattet werden soll. „Mit jeder weiteren Verlängerung der verkürzten Betreuungszeiten unter Beibehaltung des vollen Gebührensatzes wurde die Akzeptanz in der Elternschaft schwieriger“, erklärt die Stadtverwaltung. Zuvor hatten die Eltern der Kinder, die in der Einrichtung Waldwichtel betreut werden, einen Teil ihrer Gebühren zurückerhalten, weil die Betreuungszeiten verkürzt werden mussten. „Wir haben in vielen Einrichtungen Personalprobleme“, erklärte die für Bildung und Betreuung zuständige Sachgebietsleiterin Brigitte Düring.

Kein Rechtsanspruch auf Rückerstattung der Gebühren

Die Stadtverwaltung betont, dass beide Kitas nicht von der Stadt, sondern von einem privaten Unternehmen geführt würden. Ferner gibt es aus Sicht des Rathauses keinen Rechtsanspruch der Eltern auf eine Rückerstattung der Gebühren. In den Verträgen der Einrichtung mit den Eltern stehe ausdrücklich, dass bei einem Betreuungsausfall die Elternbeiträge weiterhin zu entrichten seien. Darüber hinaus sei den Eltern in der Einrichtung Schlossgarten von vorneherein klar gewesen, dass sie eine Betreuung bis 17 Uhr bezahlten, jedoch nur eine geringere Betreuungszeit für ihre Kinder bekämen – immer mit der Hoffnung, dass der Personalengpass rasch ein Ende finden würde. „Ich tue mich schwer“, sagte vor diesem Hintergrund Armin Elbl zur Idee, Elternbeiträge zurückzuerstatten. Ferner hätten einige Eltern ihre Kinder erst gegen 16 Uhr abgeholt, was zu weiteren Überstunden geführt und die Situation zusätzlich verschärft habe.

Mit der nun gefällten Entscheidung zur Rückerstattung der Elternbeiträge mochte der Gemeinderat allerdings keine Regelung schaffen, dass die Verwaltung in ähnlich gelagerten Fällen in der Zukunft ohne vorherige Diskussion im Gemeinderat Gebühren zurückerstattet. Ein entsprechender Vorstoß des Bürgermeisters Armin Elbl hat keine Zustimmung im Gremium gefunden. Es soll bei Einzelentscheidungen bleiben, die im Gemeinderat besprochen und entschieden werden sollen.

Einrichtungen, Kosten und Rechte

Struktur
Derzeit leben 487 Kinder bis zum siebten Lebensjahr in Wernau. Sie werden in zehn Krippen- und rund 20 Kindergartengruppen in elf Einrichtungen betreut, sofern eine Betreuung in Anspruch genommen wird.

Zeiten
Der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz beschreibt weder die genauen Zeiten, für die der Betreuungsanspruch gilt, noch, dass die Betreuung nahe am Wohnort angeboten werden muss.

Finanzierung
Die Stadt bezuschusste ihre Kindertagesstätten im vergangenen Jahr mit mehr als 3,9 Millionen Euro, was rund 57,4 Prozent der Kosten ausmacht. Das Land gibt seinerseits weitere 2,1 Millionen Euro hinzu, also rund 31,1 Prozent des Gesamtbetrags. Die Elternbeiträge machen rund 785 000 Euro aus, was rund 11,5 Prozent der Gesamtkosten entspricht.

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