Stuttgart - Es ist nicht so, als wüsste Judith Scheytt nichts Besseres zu tun, als sich für mehr Klimaschutz einzusetzen. „Eigentlich ist das nicht die Aufgabe von Jugendlichen“, findet die 14-Jährige. „Wir sehen uns aber in der Pflicht dazu, weil unsere eigene Zukunft auf dem Spiel steht und vor allem die Zukunft unserer Kinder – und weil die Politik einfach zu wenig macht.“
Viele Jugendliche in ihrem Umfeld könnten sich wegen der Klimakrise nicht vorstellen, einmal eigene Kinder zu haben. Um ihren Sorgen Ausdruck zu verleihen, engagiert Judith Scheytt sich bei Fridays for Future, ist immer wieder für mehr Klimaschutz auf die Straßen gegangen.
Nun geht die Schülerin aus Weinstadt bei Stuttgart noch einen Schritt weiter: Sie verklagt das Land Baden-Württemberg. Zusammen mit vier anderen jungen Menschen hat sie an diesem Donnerstag Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, unterstützt von der Deutschen Umwelthilfe (DUH).
Den Klägerinnen und Klägern geht das Klimaschutzgesetz nicht weit genug
Das Klimaschutzgesetz des Landes, so steht es in der Beschwerdeschrift, enthalte keinen hinreichend verbindlichen gesetzlichen Rahmen „zur Gewährleistung einer angemessenen Grundrechtsbelastung über die Generationen hinweg“. Das heißt: Das Gesetz geht den Klägerinnen und Klägern nicht weit genug, es sei nicht konkret genug, nicht vereinbar mit dem 1,5-Grad Ziel des Pariser Klimaabkommens und belaste die künftigen Generationen unverhältnismäßig.
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Die Beschwerde zielt auf Verletzungen der verfassungsrechtlichen Freiheitsrechte ab – und auf die Aufgabe des Staates, die natürlichen Lebensgrundlagen in Verantwortung für künftige Generationen zu schützen. Diese Rechte sind in Artikel 2, Absatz 1 des Grundgesetzes festgeschrieben und in Artikel 20a. Im April dieses Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zum unzureichenden deutschen Klimaschutzgesetz mit eben jenen Freiheitsrechten künftiger Generationen begründet.
Nötige Maßnahmen könnten in die Zukunft verlagert werden
Dabei hat die baden-württembergische Landesregierung ihr Klimaschutzgesetz im Oktober gerade erst verschärft. Darin ist nun festgelegt, dass Baden-Württemberg bis zum Jahr 2040 klimaneutral wird, bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 65 Prozent sinken. „Nur ein Gesetz zu haben genügt aber nicht“, sagt der Anwalt Remo Klinger, der die Beschwerde vor dem Verfassungsgericht juristisch leitet.
Der baden-württembergische Gesetzgeber habe es unterlassen, maßgebliche Regelungen zum Erreichen seiner gesetzten Ziele im Gesetz festzulegen, so ist es in der Beschwerdeschrift formuliert, die dieser Zeitung vorab vorlag. Auch abrechenbare und rechtlich relevante Zwischenschritte würden fehlen. So bleibe „ungesichert“, ob Maßnahmen zum Erreichen der Klimaziele in die Zukunft verlagert würden.
Klinger: Politik will sich nicht überprüfbar machen
Der Staat müsse die nötigen Reduzierungen erbringen, um das Pariser Klimaabkommen einzuhalten, argumentiert Remo Klinger – das habe das Bundesverfassungsgericht entschieden. „Wenn wir aber jetzt zu wenig machen, ist es wahrscheinlich, dass wir am Ende des Jahrzehnts sehr viel machen müssen. So viel, dass man dann stark in die Freiheitsrechte eingreifen müsste.“
Der Jurist verweist auf das nachgeschärfte Bundesklimaschutzgesetz, in dem exakte Jahresziele festgehalten sind. „Jedes Jahr wird in den einzelnen Sektoren wie Verkehr oder Industrie abgerechnet“, sagt Klinger. Würden die Zwischenziele nicht erreicht, werde nachgebessert – oder geklagt. „Diese enge Überprüfbarkeit fehlt im baden-württembergischen Klimaschutzgesetz, ganz einfach, weil sich die Politik nicht überprüfbar machen will.“
Bisher gibt es kein neues Energie- und Klimaschutzkonzept
Fehlende Maßnahmen zur Umsetzung der Klimaziele des Landes bemängelt auch Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. Ein Konzept mit eben solchen Maßnahmen und Strategien für einzelne Sektoren wie Verkehr oder Landwirtschaft hätte eigentlich bereits bis Ende 2020 aufgestellt werden sollen – das sogenannte Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK). Die Festlegung auf den neuen Maßnahmenkatalog wurde auf nach der Landtagswahl verschoben, in diesem Jahr wird es damit aber wohl nichts mehr.
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Der Koalitionsvertrag sehe vor, das IEKK begleitend zu einem novellierten Klimaschutzgesetz weiterzuentwickeln, heißt es aus dem Landesumweltministerium. Es werde gerade ein Forschungsvorhaben auf den Weg gebracht, um zu ermitteln, wie sich die erforderliche Emissionsminderung auf die verschiedenen Bereiche verteilen könnte. „Erste Ergebnisse werden voraussichtlich im Juni 2022 vorliegen und dienen dann als Basis für das IEKK“, schreibt eine Sprecherin.
Die Umwelthilfe fordert mehr Tempo, etwa beim Ausbau des ÖPNV
Der DUH reicht das nicht, das Konzept sei überfällig und müsse schnellstmöglich aufgestellt werden, sagt Resch: Die Umwelthilfe hat deshalb jüngst auch eine Verbandsklage vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim eingereicht, deren Ziel die Aufstellung des IEKK ist. „Baden-Württemberg ist weit zurück beim Ausbau der erneuerbaren Energien, bei Gebäuden – gerade auch bei öffentlichen – müsste man sofort in eine Sanierungsoffensive gehen, beim Verkehr müsste es einen Stopp beim Straßenbau und eine Ausbauoffensive für den Öffentlichen Nahverkehr geben“, sagt Resch und sieht hier durchaus Spielräume für die Landesregierung. „Es muss alles schneller gehen als bisher, damit wir nicht kurz vor Ende des Jahrzehnt ganz abrupt abbremsen müssen.“
Auch Judith Scheytt ist im Alltag oft frustriert, weil sich beim Nahverkehrsangebot wenig tue, wie sie findet. „Ich würde mir wünschen, dass die Politik sich an die junge Generation wendet, zeigt, dass sie deren Sorgen ernst nimmt und umsetzt, was bisher oft nur Lippenbekenntnisse sind“, sagt sie. Die Landesregierung direkt anzuklagen, findet die Schülerin aufregend, gerade weil junge Menschen sonst bei der Politik kaum mitreden könnten. „Ich hoffe, anderen Jugendlichen und den Menschen im globalen Süden, die schon vom Klimawandel betroffen sind, mit der Beschwerde eine Stimme zu geben.“
Klimaklagen vor dem Bundesverfassungsgericht:
Reaktion
Landesumweltministerin Thekla Walker (Grüne) sagte als Reaktion auf die Klage, Baden-Württemberg brauche sich beim Klimaschutz nicht zu verstecken: „Wir haben das modernste und ambitionierteste Klimaschutzgesetz in Deutschland.“ Klimaneutralität bis 2040 sei gesetzlich festgeschrieben und mit konkreten Maßnahmen unterlegt. Als Beispiele nennt Walker eine verpflichtende Wärmeplanung, das Zwei-Prozent-Flächenziel für erneuerbare Energien und eine Fotovoltaik-Pflicht auf neuen Dächern sowie großen Parkplätzen.
Bundesländer
Mitte November waren beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bereits elf Verfahren anhängig, die mit dem Klimaschutz in Verbindung stehen. Allein die Deutsche Umwelthilfe unterstütz bislang bereits acht Verfassungsbeschwerden, in denen Jugendliche und junge Erwachsene von den Landesregierungen mehr und schnelleren Klimaschutz fordern – im Juli gegen Bayern, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg. An diesem Donnerstag kamen die Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz in Baden-Württemberg und eine gegen Niedersachsen hinzu.
Verfahren
Das Bundesverfassungsgericht kann eine entsprechende Beschwerde nicht zur Entscheidung annehmen oder sie annehmend. Wenn sie diese annimmt, kann sie ihr stattgeben oder auch nicht. Die Verfassungsbeschwerde, die sich auf das Bundesklimaschutzgesetz bezog, wurde im Januar 2020 eingereicht, im April 2021 fasste das Gericht seinen Beschluss dazu. Anwalt Remo Klinger rechnet deshalb mit einer Entscheidung zur Klimaklage mit Bezug auf Baden-Württemberg bis spätestens Ende 2022.