Silvana Koch-Mehrin weiß nun Bescheid: Das Gericht begründet den Entzug ihres Doktortitels.

Karlsruhe - Nun hat sie es schriftlich: nachdem Anfang März das Verwaltungsgericht Karlsruhe geurteilt hat, dass die FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin zu Recht ihren Doktortitel entzogen bekam, liegt nun die Urteilsbegründung vor. Demnach hatte die Europaabgeordnete „wiederholt und planmäßig“ Passagen aus fremden Texten als eigene wissenschaftliche Arbeit ausgewiesen. In der Doktorarbeit über die „Lateinische Münzunion 1865 bis 1927“ hatte die Universität Heidelberg auf 80 Seiten 125 Plagiate entdeckt.

 

Die Aberkennung des Doktortitels sei daher nicht zu beanstanden, so das Gericht. Die grundsätzlich denkbare „Bagatellschwelle“ sei „bei Weitem überschritten“ worden. Verfahrensfehler der Universität konnte das Gericht nicht feststellen. Der Heidelberger Promotionsausschuss habe demnach korrekt gehandelt und auch andere Mittel als den Entzug des Doktortitels geprüft. Indes: die Täuschung Koch-Mehrins habe schwerer gewogen als die beruflichen Nachteile, die durch die Entscheidung für die Politikerin absehbar gewesen seien. Koch-Mehrin trat 2011 als Vorsitzende der FDP im Europäischen Parlament und als Vizepräsidentin des Parlaments zurück. Sie kann gegen das Urteil innerhalb eines Monats Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.

Parallelen zum Fall Schavan

Der Fall war ins Rollen gekommen, nachdem unbekannte Plagiatsjäger im Internet Auffälligkeiten in der Doktorarbeit der Europaabgeordneten erkannt haben wollten. Auch bei der zurückgetretenen Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) begann auf diese Weise deren Plagiatsaffäre. Doch das ist nicht die einzige Parallele. Wie Koch-Mehrin wies auch Schavan jegliche Täuschungsabsicht von sich, räumte allenfalls die unsachgemäße Handhabung der Zitierweise ein und warf überdies dem Promotionsausschuss formale Fehler im Prüfungsverfahren vor. „Ich habe in meiner Dissertation weder abgeschrieben noch getäuscht“, versicherte Schavan bei ihrem Rücktritt vor knapp zwei Monaten und bekräftigte, dass sie gegen den Entzug des Titels durch die Uni Düsseldorf klagen wolle.

Zweifel am Erfolg eines solchen Prozesses sind indes berechtigt: Bisher hat noch kein deutsches Gericht in öffentlich bekannten Fällen eine Titelaberkennung wieder rückgängig gemacht.