Im Prozess wegen der beiden Kofferleichen aus dem Schlossgarten hat am Montag ein psychiatrischer Sachverständiger sein Gutachten über den Angeklagten vorgestellt. Der 48-Jährige sei voll schuldfähig.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Stuttgart - Im Prozess wegen der beiden Kofferleichen aus dem Schlossgarten hat am Montag ein psychiatrischer Sachverständiger am Landgericht sein Gutachten über den Angeklagten vorgestellt. Peter Winckler kommt darin zum Schluss, dass der 48-Jährige voll schuldfähig ist – wenn dieser die beiden Morde tatsächlich begangen haben sollte. „Eine tiefgreifende Störung ist bei dem Angeklagten nicht zu erkennen“, so der Gutachter.

 

Keine Hinweise auf psychische Erkrankung des Angeklagten

Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der 48 Jahre alte Mann psychisch krank sei, dass er unter Halluzinationen oder Wahnvorstellungen leide oder bei ihm eine Persönlichkeitsstörung vorliege. Augenscheinlich würden bei dem Mann aber Anzeichen vorliegen, die auf eine psychische Alkoholabhängigkeit hindeuteten, die bisher zu keinen körperlichen Schäden geführt habe, sagte der Sachverständige. Angesichts der „dramatisch auffälligen Gewalttat“ wundere es ihn fast ein wenig, dass der Angeklagte psychisch gesund wirke, so der Gutachter weiter.

Günter H. (48) wird vorgeworfen, Ende Mai 2014 in seiner Wohnung in Gablenberg zwei Bekannte brutal ermordet zu haben. Peter G. (50) und Sylvia C. (47) waren zahlreiche und teils massive Schnitt- und Stichverletzungen zugefügt worden. Zudem war dem Mann der Kopf zertrümmert und versucht worden, ihn zu enthaupten. Außerdem waren die Genitalien des Opfers verstümmelt worden. „Es handelt sich um exzessive Gewaltanwendung, ein Übertötungsphänomen und um Verstümmelungen, die an Toten vorgenommen worden sind“, so Peter Winckler.

Gutachter spricht von „dramatisch auffälliger Gewalttat“

Der Angeklagte selbst bleibt bei seiner Version. Er habe seine Bekannten, die er aus der Trinkerszene kenne, nicht ermordet. Vielmehr habe die Frau den Mann mit einem Feuerlöscher erschlagen. Später habe Sylvia C. sich mit einem Spanngurt erdrosselt. Er habe die Leichen in Koffer gepackt und sie in den Mittleren Schlossgarten gebracht, in dem sie am 1. Juni zufällig entdeckt wurden. Er hält die Vorwürfe der Anklage für ein Komplott der Ermittler, um ihm den Fall anzuhängen. Nachträglich seien den Leichen zusätzliche Verletzungen zugefügt worden, um ihn für die Morde verantwortlich zu machen, „um einen Volksschädling zu eliminieren“, so der Arbeitslose. Man habe beispielsweise die Strangulationsmale an der Frau manipuliert.

Der Psychiater gab indes auch eine Gefährlichkeitsprognose ab für den Fall, dass Günter H. der Täter ist. „Wenn er die Toten so zugerichtet hat, lag eine entfesselnd wirkende Zerstörungsbereitschaft vor, die über den Tod hinausreichte“, so Winckler. Die Verstümmelungen deuteten in diesem Fall auf eine Lust am Malträtieren hin.

Richter erwägen offenbar Entziehungskur für Günter H.

Die Richter gaben derweil den rechtlichen Hinweis, dass neben einer Verurteilung wegen Mordes in zwei Fällen eine anschließende Sicherungsverwahrung des Mannes in Betracht komme. Zudem sei es möglich, dass Günter H. bei seinem Haftantritt eine Entziehungskur mache.

Der Prozess wird am Mittwoch mit den Plädoyers fortgesetzt. Mit dem Urteil wird für Mittwoch, 31. März, gerechnet.