Der frühere SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy kommt vor Gericht. Aber nicht nur der Angeklagte riskiert viel, sondern auch die Staatsanwaltschaft, kommentiert Armin Käfer.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Berlin - Der Bundestag ist gerade mal acht Monate im Amt und beschäftigt schon zwei Untersuchungsausschüsse. Der zweite wird wohl ohne seine Hauptperson auskommen müssen. Da der Staatsanwalt jetzt Anklage gegen den früheren SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy erheben will, schwindet die Aussicht, dass der seinen ehemaligen Kollegen Rede und Antwort stehen wird. Damit würde er allenfalls seine Prozessrisiken steigern.

 

Der Ausschuss ist ohnehin so überflüssig wie ein Ofen in der Sommerhitze. Wenn es etwas aufzuklären gibt, dann in Hannover: die Merkwürdigkeiten im Verlaufe des Ermittlungsverfahrens und der Mangel an Diskretion wären eine Untersuchung wert.

Edathy hat schon die Höchststrafe erhalten, die einen Politiker ereilen kann, noch bevor der Prozess gegen ihn überhaupt nur beginnt: in der Öffentlichkeit ist er erledigt, egal wie die Verhandlung ausgeht. Auch im Falle eines Freispruchs wäre eine Rückkehr in die Politik ausgeschlossen. Natürlich darf es gerade bei heiklen Vorwürfen wie denen, die hier im Raum stehen, keinen Sonderstatus für Politiker geben. Der Satz gilt aber auch im umgekehrten Sinne: Es darf nicht sein, dass Politiker schon im bloßen Verdachtsfall der Verdammung anheimfallen. Das erinnert an die Zeiten des Prangers. In einem Rechtsstaat gelten andere Prinzipien.