Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen Stefan Mappus in Sachen EnBW-Deal eingestellt. Das ist aber keine Rehabilitierung der politischen Figur Mappus, kommentiert StZ-Redakteur Thomas Breining.
Stuttgart - Stefan Mappus hat keine strafrechtlich zu ahndende Tat begangen, als auf sein Betreiben hin das Land vor fast vier Jahren in einer Nacht-und-Nebel-Aktion 4,7 Milliarden Euro für die EnBW-Aktien des französischen Energiekonzerns EDF locker machte. Das hat jetzt die Staatsanwaltschaft festgestellt und ihre Ermittlungen in dieser Sache beendet. Mappus’ Anwälte frohlocken und sehen ihren Mandanten dadurch rehabilitiert.
Das gilt für die Person Mappus, aber nicht für die politische Figur, den früheren Ministerpräsidenten. Man darf nicht vergessen: Der Staatsgerichtshof hat das Zustandekommen des Geschäftes als verfassungswidrig verurteilt, weil Mappus mit einem Trick den Handel am Parlament vorbei machte. Das mussten sich noch nicht viele Regierungschefs bescheinigen lassen. Das wird im Zusammenhang mit Mappus’ Regentschaft nicht vergessen werden.
Pflichten wurden verletzt
Immerhin stellt auch die Staatsanwaltschaft fest, dass sich Mappus – und die mit ihm im Fokus der Strafverfolger stehenden Weggefährten – einer Pflichtverletzung gegenüber dem Land schuldig gemacht hätten. Die Vorschriften des Haushaltsrechts hätten eine genaue Prüfung und Bewertung der Aktien verlangt, bevor Kaufverträge unterschrieben werden. Das sei aber nicht passiert. Allein: Bei der Vernehmung der zahllosen Zeugen und der Lektüre der noch zahlloseren Schriftstücke habe man keine Hinweise darauf gefunden, dass dieses Handeln von Vorsatz und Eigennützigkeit getrieben war. Und deshalb ist es nicht strafbar.
Als landespolitisches Dauerthema ist der EnBW-Deal mit der Einstellung der Ermittlungen gegen Mappus aber wohl noch nicht erledigt. Dabei geht es zentral um die Frage, ob die damalige Landesregierung für den Rückkauf der EnBW-Anteile zu viel Geld in die Hand genommen hat. Ob sie also, wenn schon keine strafbare Handlung, so doch einen schweren Fehler begangen hat. Die Staatsanwaltschaft hat auch dazu recherchiert. Sie hat ein Gutachten beauftragt, das im Ergebnis diese Einschätzung tatsächlich untermauert. Wie es bei Gutachten aber oft ist: Ein geeignetes Gegengutachten bringt solche Aussagen wieder ins Wanken. Die Strafverfolger zogen sich aus der Affäre: Wenn sie schon keine Anhaltspunkte für vorsätzliches Tun finden, brauchten sie auch nicht entscheiden, ob das Land einen Vermögensschaden erlitt.
Kein politisches Kapital mehr
Die grün-rote Landesregierung versucht ja noch an anderer Stelle, eine unabhängige Bewertung des Geschäftes zu bekommen. Im Schiedsgerichtsverfahren vor der Internationalen Handelskammer in Paris streitet sich das Land mit der EDF um den damaligen Kaufpreis und fordert einen Teil davon zurück. Mit diesem Verfahren hat die Entscheidung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft nichts zu tun. Sie liefert auch inhaltlich keine neuen Anknüpfungspunkte, für die eine Seite nicht, aber auch für die andere nicht. Es ist auch nach wie vor nicht absehbar, wann und wie dieser Streit entschieden werden wird.
Auch deshalb wird die „Preisfrage“ noch eine Weile durch die Landtagsflure wabern. Allerdings neigt sich die öffentlichkeitswirksame Aufarbeitung der 15-monatigen Regierungszeit des Stefan Mappus doch dem Ende zu. Das ist auch in Ordnung. Beim Publikum sinkt das Interesse am stereotypen Schlagabtausch sichtlich. Darum lässt sich daraus auch kaum noch politisches Kapital schlagen. Grün-Rot wäre gut beraten, noch stärker den Blick nach vorne und auf ihre Projekte zu richten, jedenfalls nicht daraus setzen, dass sich der Mappus-Malus für die CDU auch bei der Landtagswahl 2016 noch bemerkbar macht.
Dass der ganze Vorgang nicht in Vergessenheit gerät, ist ohnehin gesichert: Bei der Staatsanwaltschaft ist bereits verfügt, dass die EnBW-Akten nach der Aufbewahrungsfrist nicht vernichtet werden, sondern ans Staatsarchiv gehen.