Die Kassen wollen Mitspracherecht bei Dingen, die sie nichts angehen, findet StZ-Autor Bernhard Walker.

Berlin - Was einst die rot-grüne Bundesregierung in Sachen Zahnersatz beschlossen hat, lässt sich knapp so zusammenfassen: die Krankenkasse übernimmt eine Art Grundversorgung. Alles Weitere muss der Kassenpatient selbst bezahlen, wofür er mit einer privaten Zusatzversicherung vorsorgen kann. Dieser Mix aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung hat den Kassen nie gefallen. Natürlich steht es ihrem Verband frei, dieser Linie treu zu bleiben und das Modell weiter infrage zu stellen. Nur macht er dafür seltsame Vorschläge: Denn die Kassen wollen prüfen, was sie nicht bezahlen. Und sie wollen einen Höchstsatz für das aushandeln, was ein Zahnarzt privat mit seinem Patienten abrechnen darf.

 

Das wäre so, als dürfe die private Krankenversicherung mit entscheiden, wie viel ein Arzt für eine Kassenleistung bekommt. Dagegen würden sich die Kassen zu Recht verwahren. Deshalb sollten sie auch unterlassen, den umgekehrten Fall zu fordern. Mit einem unausgegorenen Vorschlag ist auch denjenigen nicht gedient, die mit ihrem Zahnarzt wegen Kostensteigerungen in Clinch liegen. Das ist ein Ärgernis. Das wäre aber auch nicht behoben, wenn der Mix beim Zahnersatz aufgehoben würde. Es gibt genügend Beispiele dafür, dass Patienten bei reinen Kassenleistungen Mühe haben, sie bewilligt zu bekommen.