Der Bund stärkt die Erziehungsrechte lediger Väter. Das verpflichtet, meint Bärbel Krauß.

Politik/Baden-Württemberg : Bärbel Krauß (luß)

Berlin - Schon für Eltern, die als Paar zusammenleben, ist es nicht einfach, sich auf Erziehungsgrundsätze für ihre Kinder zu einigen und sie viele Jahre lang zu praktizieren. Für Eltern, die nie ein Paar geworden oder wieder getrennt sind, ist die Herausforderung noch größer. Da mag die Versuchung manchmal groß sein, den Ex-Partner ganz aus dem eigenen Leben und damit auch aus der Verantwortung für das gemeinsame Kind herauszuhalten. Aber moralisch ist es weder gegenüber den Kindern noch gegenüber den Vätern zu rechtfertigen, wenn Mütter die „Erzeuger“ einfach fernhalten. Außerdem ist es für Kinder grundsätzlich besser, wenn beide Eltern sich die Verantwortung für sie teilen.

 

Deshalb setzt das neue Gesetz die richtigen Akzente. Allerdings heißt das nicht unbedingt, dass das Leben der Betroffenen dadurch einfacher wird. Das neue Recht bekräftigt im Kern eine Verpflichtung: Es erlaubt ledigen Vätern nicht nur, sich um ihre Kinder zu kümmern – es verpflichtet sie dazu. So wie es die Mütter verpflichtet, eine echte gemeinsame Sorge für den Nachwuchs zu ermöglichen. Das kann in der Praxis völlig unterschiedlich aussehen und sehr anstrengend sein. Daran ändert das Gesetz nichts. Aber das Elternsein verpflichtet nun einmal, egal in welcher Konstellation sie gelebt wird: zur Elternschaft und zum Kindeswohl.