Müssen Windkraftanlagen auch überall dort zulässig sein, wo bisher Schutzgebiete jede Entwicklung eingedämmt haben? Bei dieser Frage besteht Klärungsbedarf – notfalls vor Gericht, meint Klaus Nonnenmacher.

Göppingen - Windkraft ist umweltfreundlich und leicht verdaulich. Zur Not kann man eine ausgediente Windkraftanlage nach 20 Jahren verhältnismäßig einfach wieder abbauen und einschmelzen. Kein Vergleich zu Tagebau, Klimawandel oder radioaktiver Strahlung.

 

Andererseits stört sie doch sehr das Landschaftsbild. Keiner kann sich mit dem Gedanken eines bis in 300 Meter Höhe über dem Grund „verspargelten“ Albtraufs anfreunden. Und es hat lange gedauert, dem dicht besiedelten Großraum Stuttgart Landschafts-, Natur- oder Vogelschutzgebiete abzutrotzen. Wie viel saubere Windräder vertragen sie? Wie viel Schutz ist nötig in einem Umfeld, das erst vor einigen Jahren auf Druck der Europäischen Union mit strengen Umweltauflagen überzogen worden war?

Diese Frage ist nach wie vor ungeklärt. Dabei hilft weder eine rigide Ablehnung, wie die des LNV, noch die Goldgräberstimmung mancher Befürworter. Doch der diffizile Abwägungsprozess zwischen Wohl und Wehe der Windkraft muss erfolgen. Warum auch nicht vor Gericht, und zwar lieber früher als später? Sonst zieht sich die Ausweisung von Vorranggebieten noch über Jahre. Das will keiner.