Die Pflicht zum Austausch 30 Jahre alter Heizkessel ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz, meint der StZ-Wirtschaftsredakteur Werner Ludwig.

Wissen/Gesundheit: Werner Ludwig (lud)

Die Debatte über die Energiewende konzentriert sich meist auf den ökologischen Umbau der Stromerzeugung. Dabei entfällt auf elektrische Energie nur rund ein Fünftel des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland. Ein deutlich größeres Stück des Kuchens – knapp ein Drittel – geht für Heizung und Warmwasserbereitung drauf. Modellrechnungen zeigen zudem, dass sich der Energieverbrauch und damit auch die Treibhausgasemissionen in diesem Sektor zu relativ geringen Kosten senken lassen. Anders gesagt: die CO 2 -Einsparung pro Euro ist bei Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden in der Regel höher als etwa bei der Aufstellung einer Fotovoltaikanlage.

 

Deshalb ist es zu begrüßen, dass die Politik die energetische Gebäudemodernisierung mit strengeren Vorschriften beschleunigen will. Anders werden sich die ehrgeizigen Klimaziele der Bundesregierung auch kaum erreichen lassen. Dabei fällt die jetzt vom Bundesrat abgesegnete Pflicht zum Austausch 30 Jahre alter Heizkessel so moderat aus, dass sie kaum jemanden überfordern dürfte. So soll es unter anderem Ausnahmen für Menschen geben, die schon vor 2002 in ihrer Immobilie gelebt haben. Zudem sind 30 Jahre ein stolzes Alter für eine Heizung – viele Anlagen dürften schon vorher das Zeitliche segnen. Weniger dirigistisch als die jetzt gefundene Lösung wären freilich steuerliche Anreize zur Heizungsmodernisierung gewesen. Doch darauf konnten sich Bund und Länder auch bei der für den Klimaschutz mindestens ebenso wichtigen Gebäudedämmung nicht einigen. Denn keiner will für die so entstehenden Steuerausfälle aufkommen.

Eher symbolischer Natur sind die verschärften Regeln zur Angabe des Energieverbrauchs von Immobilien – vor allem in boomenden Regionen. Miet- oder Kaufinteressenten, die nach langer Suche endlich fündig geworden sind, werden im Zweifel kaum auf der Vorlage eines detaillierten Energieausweises bestehen.